Bischof Johann von Egloffstein befreit einen Hof des Klosters in Königshofen im Grabfeld (Konigshoven im Grabfeld) von Steuer und Bede.
Die Einwohner von Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) werden von Bischof Johann von Egloffstein für drei Jahre von der Bede befreit.
Bischof Johann von Egloffstein und Graf Friedrich von Henneberg befreien den Hof des Klosters in Münnerstadt (Munrichstat) von Abgaben. Darüber gibt der Abt von Bildhausen dem Bischof ein Revers.
Ein Hof in Bertheim (Berthaim), der zum Spitel in Uffenheim (Uffenhaim) gehört, wird von Bischof Johann von Brunn bis auf Widerruf vom Guldenzoll über Gollhofen (Gollachhoven) befreit.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Aufgrund der Baufälligkeit und finanzieller Belastungen durch Leibgedinge und Schulden ist das Kloster Bronnbach (Brunbach) in so großen vnrat gekommen, dass Bischof Johann von Brunn und sein Mainzer Amtskollege Erzbischof Konrad von Dhaun das Kloster drei Jahre von der Atzung befreien.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Kloster Bildhausen (Bildhausen), dass sie ihren Hof zu Junckershausen (Junckershausen), den sie selbst gebaut haben, verlassen dürfen, und dass derjenige, der den Hof übernimmt (also zu lauben oder jare bestehn werden), vom Gericht, der Bede, Steuern, Diensten, Atzung und anderen Verpflichtungen befreit sei.
Der mittlerweile zum Bischof aufgestiegene Gottfried Schenk von Limpurg befreit die Einwohner von Binsfeld (Binsfelt) wegen in Fehden erlittener Schäden für 20 Jahre von Steuer, Bede, Verköstigung und Fron. Die Einwohner sollen dafür Baumaßnahmen vornehmen sowie das Dorf mit Gräben und Zäunen befestigen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit 14 Morgen Weingärten, den Zehnten und eine Hofstätte, die Georg und Johann Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen vnd Hannsen Fuchs zu Schweinshaubten) in Prappach gehören, von Bede, Steuer, Diensten und Atzung. Die Hofstätte soll bebaut werden und derjenige, der diesen Hof innehat, soll ihn als Mannlehen vom Hochstift empfangen uns sonst allen gemeinen Rechten verpflichtet sein.
Das bischöfliche Hofgesinde und bischöfliche Diener sind vom Wachdienst, der Zahlung des Wochengelds, der Kriegsfolge, dem Dienst als Torwächter, der Verpflichtung zu graben und anderen Pflichten befreit.