Die Stadt und Schloss Kisseck (oder Kiseck), das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) und weitere Gerichtsrechte werden dem Herzog Swantibor von Pommern-Stettin(Hertzog Schwaneberg) und dessen Bruder Bogislaw (Bugslaen) von den Markgrafen von Brandenburg gegeben. Die beiden Brüder verkaufen die oben genannten Besitztümer und Rechte an den Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg für 9000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Kloster Bildhausen (Bildhausen), dass sie ihren Hof zu Junckershausen (Junckershausen), den sie selbst gebaut haben, verlassen dürfen, und dass derjenige, der den Hof übernimmt (also zu lauben oder jare bestehn werden), vom Gericht, der Bede, Steuern, Diensten, Atzung und anderen Verpflichtungen befreit sei.