Bischof Herold von Höchheim gibt vier zehntfreie Hufen Weingarten in Dürrbach (Durrbach, unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach) an das Kloster Ebrach (Ebrach).
Bischof Johann von Egloffstein befreit bis auf Widerruf einen Hof des Klosters Langheim (Lanckhaim) in Dietrichsdorf (Dietrichsdorf im ambt Sesslach ) von der Verpflegungs-, Beherbungs- und Dienstpflicht. Dies geschieht aus Gnade.
Bischof Johann von Egloffstein befreit ein Haus in Dettelbach (Detelbach), das Hans, Dietrich und Hans Motzel (Motzel) gehört, von der Bede, Dienstpflicht und anderen Verpflichtungen.
Die Kartause Tückelhausen nimmt in der Auseinandersetzung zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem fränkischen Städtebund schweren Schaden. Bischof Johann von Egloffstein befreit die Kartause daher für immer von der Fron- und Dienstpflicht.
Der Heidenfelder Propst Konrad übergibt einen Hof und zwei Lehen in Kolitzheim (Colitzhaim) an Bischof Johann von Brunn, der im Gegenzug das Dorf Heidenfeld (Haidenfeld) von allen Abgaben befreit. Laut Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsgeschäft auch Herleshof (Herres) und das Kloster Heidenfeld betroffen.
Abt und Konvent zu St. Stephan übereignen Bischof Rudolf von Scherenberg ein Gerichtsrecht zu Dettelbach (Detelbach) und Sand (Sand). Im Gegenzug erhalten sie den Sitz und den Weiler Oberdürrbach (Oberndurbach) als Eigengut. Zudem wird ihr Hof in Dettelbach (Detelbach), solange er im Besitz des Klostes bleibt, von allen Abgaben befreit.
Friedrich III. erhebt zum Nachteil des Hochstifts Würzburg Reichssteuern von den Klöstern Comburg (Camberg) und St. Stephan (Steffan). Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt sich darüber und erhält als Antwort, dass Friedrich III. sich ihm gegenüber wie den Kur- und anderen Reichsfürsten verhalten und nicht weiter belasten will.
Papst Innozenz VIII. erklärt die Zisterzienser sowie ihre Untertanen und Güter für exemt.
Anwälte, Prokuratoren und Pedellen am geistlichen Gericht von Würzburg sind von bürgerlichen Abgaben befreit.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt Hans von Beringen (Beringen) den Zehnt auf Äcker und Wiesen zu Aschach (Ascha) solange dieser lebt. Dafür einigen sich beide bezüglich der Burggüter im Schloss Aschach.