Die Apothekerordnung findet sich in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi.
Bischof Rudolf von Scherenberg ernennt Hans Weir (Weir) zu seinem Apotheker und befreit ihn von Abgaben, wie sie Bürger leisten müssen.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt eine Apothekerordnung.
Bischof Konrad von Thüngen kauft auf dem Domvorplatz, der Gredten genannt wird, ein Haus und vier Läden, welche unter dem Landgerichtshaus liegen, von den Erben der Witwe des dem Apothekers Johann Persi (Johann Persi) für 500 Gulden.