Bürgermeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall) nehmen den Comburger (Camberg) Abt Konrad von Münkheim gefangen, weswegen Bischof Andreas von Gundelfingen rechtlich gegen sie vorgeht.
Weil die Comburger (Camberg) Mönche ihrem Abt Konrad von Münkheim nicht gehorchen, genehmigt Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg diesem, die Mönche zu bestrafen.
Bischof Otto von Wolfskeel befiehlt dem Abt Konrad von Münkheim, etliche Schulden zu bezahlen.
Bischof Otto von Wolfskeel befiehlt Abt Konrad von Münkheim, etliche verpfändete Güter wieder abzulösen.
Bischof Otto von Wolfskeel verträgt Abt Konrad von Münkheim und das Konvent wegen einiger anderer Streitigkeiten.