Zwischen dem Bürgermeister und Rat zu Iphofen (Iphouen) und anderen Bürgern der Gemeinde kommt es zu Streit und Auseinandersetzungen. Um Schlimmeres zu verhindern, schaltet sich Bischof Johann von Egloffstein ein. Er setzt den alten Rat ab und schlichtet den Streit.
Bischof Johann von Brunn handelt mit dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Haßfurt (Hasfurt) aus, dass sie Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs) in diesem und dem nächsten Jahr zu zwei ausgewählten Daten jeweils 1000 Gulden geben. Dietrich Fuchs zu Eltmann wurden 2000 Gulden Schulden bezahlt, die übrigen 2000 Gulden sollte ihm Bischof Johann 1412 eigentlich auch auszahlen. Nachdem Dietrich Fuchs zu Eltmann aber vor dem 24. Juni 1412 verstirbt, handelt Bischof Johann mit dessen Witwe einen Aufschub bis 1413 aus.
Bischof Johann von Brunn erreicht bei dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde Haßfurt (Hasfurt), dass diese ihm jedes Jahr 500 Gulden auszahlen. Davon gehen 200 Gulden an Friedrich Hund (Fritz Hund), den Münzmeister zu Bamberg (Bamberg) und die übrigen 300 Gulden an den Bischof selbst. Dafür überreicht er ihnen ein Privileg, dass er sie in der Zukunft nicht mit weiteren Abgaben belasten wird, bis ihnen die 200 Gulden vom Münzmeister wieder abgelöst wurden.
Der Bürgermeister und Rat zu Heilbronn (Hailbrun) erhalten 6 Gulden von dem Domherren Johann von Allendorf (Johann v Allendorf), ihrem Pfarrherren. Er verschreibt der Pfarre jährlich zu Georgii 30 Gulden auf Ablosung.
Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) gibt Heidingsfeld (Haidingsueld) (Mainbernheim hatte er zuvor verloren) für 15 Jahre in den Schutz des Bischofs Lorenz von Bibra. Der Bischof erhält jährlich von den Einwohnern zu Heidingsfeld 80 Gulden Schutzgeld, das Öffnungs- und Reisrecht sowie Folge. Der Herr von Gutenstein erhält dafür jährlich 300 Gulden zur Besoldung der Dienstboten und zum Unterhalt seiner Wohnung. Der Bischof versichert, die Stadt unter seinen Schutz und Schirm zu nehmen. Bürgermeister und Rat geben ihm einen Revers über die Vereinbarungen.
Der Bürgermeister und Rat zu Arnstein (Arnstain) streiten mit der Witwe Anna von Hutten (Anelein von Hutten) wegen der Huttischen Leute und Güter in der Arnsteiner Vorstadt Bettendorf (Beteldorf). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra miteinander vertragen.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Die Dorfmeister und Gemeinde der Dörfer Altertheim (Aldershaim) und Kitzingen (Gitzingen) beklagen sich, dass der Deutsche Orden einen hohen Damm für die Seen errichtet hat und sich dadurch das Wasser aufstaut, sodass die Felder überschwemmt werden. Es wird mit dem Deutschordenmeister Dietrich von Cleen verhandelt, dass dieser sich die Situation anschaut und den Schaden beseitigt. Kurz darauf kommt es zum Bauernaufstand und die Sache bleibt unverrichtet.
Bischof Konrad von Thüngen verschreibt seinem Marschall Heinrich Truchseß von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Buntorf) für das Spital zu Wetzhausen (Wetzhausen) jährlich 50 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Er stellt eine Heißbrief an die Stadt Haßfurt aus, damit sie dem Spital die jährlichen 50 Gulden zahlen. Fries verweist auf eine Quelle, in der beschrieben wird, wie der Bürgermeister und Rat zu Haßfurt sich dem Spital verschreiben.
Der Bürgermeister und der Rat von Iphofen (Jphouen) berichten Bischof Konrad von Thüngen von der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage der Stadt. Sie bitten darum, die Stadt mit Gnade zu bedenken, damit sie bald wieder florieren kann. Sie bleiben ihm an der Bede der Jahre 1531 und 1532 1000 Gulden schuldig. Bischof Konrad bewilligt ihnen, diese nicht zu zahlen. Außerdem dürfen sie die nächsten 15 Jahre bis 1548 von der 800 Gulden umfassenden Bede 200 Gulden innebehalten. Die so freigewordenen 4000 Gulden sollen dazu genutzt werden, die Stadt wieder zu sanieren und den künftigen Bürgern das Zahlen der Bede zu erleichtern.