König Karl IV. (konig Carl der viert) verpfändet alle Gefälle und Einkommen von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Die Bürger von Rothenburg sollen ihm treu ergeben sein. Zudem wird festgelegt, dass Rothenburg ob der Tauber zu Franken gehört.
Als die Bürger von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) sich nicht zu Bischof Albrecht von Hohenlohe bekennen wollen, schreibt König Karl IV. ( konig carl) den Bürgern von Prag aus einen Brief. In dem königlichen Brief gebietet er den Bürgern, dem Reich zu huldigen und sich dem Bischof sowie dem Hochstift Würzburg unterzuordnen. Der Offizial des geistlichen Gerichts zu der Roten Tür in Würzburg beglaubigt den Brief des Königs.
Die Geistlichen und Weltlichen des Bischofs Gerhard von Schwarburg sowie die Personen aus Bad Windsheim (windsheim), welche ebenfalls zum Bischof gehören, sind von der Vorladung vor das Landgericht des Zents von Rothenburg ob der Tauber (die von Rotenburg) durch die Grafen von Rothenburg freigesprochen. Rothenburg verspricht alle Zugehörigen des Hochstift Würzburgs, deren Pfahlbürger und eigene Leute freizusprechen und nicht mehr einzunhemen.
Bischof Johann von Egloffstein steht in der Schuld von Peter Reinburg (pettern Reinburg), welcher Bürger von Nürnberg ist, und gibt ihm deshalb für fünf Jahre den Zoll von Randersacker (Randersacker). Allerdings behält der Bischof den Geleitschutz.
Bezüglich der Steuer und der Bede der Bürger von Rothenfels (Rottenfels) gibt es zwischen Bischof Johann von Egloffstein und Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rineck) Missverständnisse. Bischof Johann erteilt fünf Adelsmännern die Erlaubnis, das was sie zwischen sich besprechen auch so beizubehalten. Diese legen fest, dass alle Streitigkeiten sowie weltlichen und geistlichen Fehden aufgelöst werden. Gottfried Voit von Rieneck soll Bischof Johann 1500 Gulden, die er auf der Stadt Würzburg hat, überlassen und dies quitieren. Dafür gibt Bischof Johann Gottfried Voit von Rieneck und seinen Erben die Steuer und Bede im Amt Rothenfels für die nächsten zehn Jahre, welche immer an Petri Cathedra erhoben wird. Wenn diese Jahre vorbei sind, dann sollen die beiden Parteien bei der Übereinstimmung bleiben. Die Kammerleute und andere Leute, die dem Amt Rothenfels zugehörig sind, sollen Gottfried Voit von Rieneck die nächsten fünf Jahre unterstehen. Diese Vertragsbestimmung versucht Bischof Johann in den Brief ans Domkapitel zu bringen. Zudem legt Bischof Johann in einem offenen Brief fest, dass die angesprochenen Kammerleute in den nächsten fünf Jahren den Voiten von Rieneck gehorsam sein müssen.
Als der Dechant und das Domkapitel das königliche Urteil dem Bürgermeister und dem Rat zu Würzburg (wirtzburg) verkünden, setzen diese ein Schreiben auf und schicken zwei ihrer Ratsfreunde zu den Grafen, Rittern und Knechten des Hochstifts Würzburg. Als sie sich bei Haßfurt (Hasfurt ) versammeln, bitten sie den Rat um Anweisungen, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Der Bürgermeister und der Rat zu Würzburg geben ihnen und ihren Gesandten die Information weiter, dass sie das Urteil von den Herren des Domkapitels, die den Heißbrief des Königs empfangen haben, erhalten haben. Sie verkünden, dass der König, Friedrich II., nun der oberste Vogt des Hochstifts und der Lehensherr des Herzogtums Frankens (Franken) ist. Zudem hat der König die Regalien an den Pfleger des Hochstifts, Gottfried IV., Schenk von Limpurg, verliehen. Die Mitglieder der Ritterschaft, als gehorsame Untertanen des Heiligen Römischen Reichs, nehmen Gottfried IV. als Pfleger des Hochstifts an. Sie dürfen ihre, durch den Bischof empfangenen Lehen behalten, müssen aber nun dem Pfleger gehorsam sein. Der Heißbrief wurde von zwei Grafen von Henneberg (Hennenberg) , Castell (Castel), Weinsberg ( Weinsberg), Schwarzenberg (Schwartzenberg) und anderen Adligen besiegelt.
Die Ritterschaft möchte, dass sich der Bischof ohne deren Zustimmen nicht mit anderen Reichsstädten verbündet, da sie diejenigen sind, die das Hochstift mit Leib und Gütern verteidigen. Da einige aus der Ritterschaft auch mit anderen Fürsten verwandt sind, würde es zu Interessenskonflikten kommen. Sollte der Bischof die Prälaten, Ritterschaft und Bürger doch dazu auffordern, soll dies mit dem Rat verhandelt werden.
Kaufen Adlige von Geistlichen, Bürgern oder Bauern Güter ab, werden diese als Bürgerlehen versteuert und der Bischof möchte diese nicht wieder als freie Ritterlehen verleihen. Es wird eine neue Steuer für Güter erhoben, die vom Adel an Geistliche, Bürger oder Bauern verkauft werden und die zuvor nicht versteuert oder als freie Ritterlehen geliehen waren. Darüber beschwert sich die Ritterschaft, da dadurch über lange Zeit alle Ritterlehen versteuert würden und die vom Adel dadurch dem Bischof und dem Hochstift weniger dienen könnten.
11. Die Adligen versäumen es, die Prälaten, Klöster, Spitäler, Pfarrer und Bürgerschaft in Erbschutz zu nehmen, worunter die Obrigkeit und der Gerichtszwang leiden.