Der Zent von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) wird lange Zeit Landgericht genannt und lädt die Geistlichen und Weltlichen des Bischofs vor. Von nun an sollen jedoch nur noch die Leute und Dörfer vorgeladen werden, die dem Zent tatsächlich angehören. Wer dem Zent nicht angehört soll weder vorgeladen noch bei dem Landgericht eingetragen werden.
Um den Blutbann des Zents zu verleihen benötigt Bischof Gerhard von Schwarzburg die Erlaubnis des Reichs.
Die Geistlichen und Weltlichen des Bischofs Gerhard von Schwarburg sowie die Personen aus Bad Windsheim (windsheim), welche ebenfalls zum Bischof gehören, sind von der Vorladung vor das Landgericht des Zents von Rothenburg ob der Tauber (die von Rotenburg) durch die Grafen von Rothenburg freigesprochen. Rothenburg verspricht alle Zugehörigen des Hochstift Würzburgs, deren Pfahlbürger und eigene Leute freizusprechen und nicht mehr einzunhemen.