Die Prämonstratenserklöster Ober- und Unterzell (Heren Cell und Frawen Cell) werden von den Würzburger Bürgern durch furderung des Ordensgründers St. Norbert gestiftet und errichtet.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
König Wenzel IV. von Böhmen verleiht den Bürgern einen Zoll, um die Stadt zu bebauen.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Die Einwohner von Bergtheim (Berchthaim) übergeben dem Würzburger Bischof ein Revers, in dem sie sich auf folgende Rechte des Bischofs gegen sie verpflichten: Die jährliche Bede über 100 Gulden in Gold an Martini sowie dessen geistliches und weltliches Gericht sowie seine Lehenshoheit über das Dorf. Eberhard von Grumbach übergibt ein gleichlautendes Revers.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Einwohnern von Donnersdorf (Danerstorf) das Weiderecht und den Schaftrieb in ihrer eigenen Gemarkung. Diese sollen jährlich zehn Gulden auf Burg Zabelstein (Zabelstein) entrichten.
Die Bürger von Karlstadt (Carlstat) haben Schulden bei Bischof Rudolf von Scherenberg.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt für jährlich 10 Gulden die Wüstung Berkes der Bürgerschaft von Meiningen (Mainungen). Der Betrag soll jährlich zu Weihnachten an die Kellerei gezahlt werden.
Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg; unklar, ob der ältere oder jüngere Bruder gemeint ist) verpändet den Einwohnern von Klingen (Clingen) die hart ob Clingenstain für zwölf Malter Korn, acht Malter Haber und acht Fastnachtshühner.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.
Die Einwohner von Dingolshausen (Dingoltzhausen) werden mit Johann Fuchs von Bimbach zu Gerolzhofen und Andreas Fuchs zu Gerolzhofen und Mehren (Hansen und Endressen Fuchsen) folgendermaßen vertragen: Rechtsfälle, die sich innerhalb des Freihofs der Adelsfamilie Fuchs ereignen, sollen ihrer Rechtssprechung unterstehen, während die Rechtsfälle außerhalb des Freihofes, an denen die Dorfbewohner beteiligt sind, dem Dorfgericht überlassen werden. Diejenigen Bewohner, die den Freihof verließen und steuerpflichtig waren, sollen der Familie Fuchs weiterhin die Bede zahlen, neue Güter sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Eine ähnliche Regelung mit der Stadt Gerolzhofen (Geroltzhoven) ist von dieser Vereinbarung ausgenommen. Die Lehnsmänner der Fuchs unterstehen ihrem Gericht. Das Hochstift Würzburg übt das Vogteirecht über die Einwohner des Freihofs aus.