In Würzburg gibt es einen sogenannten Oberrat (Oberrath). Dieses Gremium setzt sich aus insgesamt 15 Personen zusammen: vier aus dem Domkapitel, einer aus dem Kapitel des Neumünsters, einer aus dem Kapitel des Stift Haug, einer aus dem Kapitel von St. Burkard, der Oberschultheiß der Stadt Würzburg, drei aus dem unteren Rat der Stadt, ein Metzger, ein Bäcker und ein Weinbauer und ein gemainsman (Schiedsmann). Der Oberrat ist dazu verpflichtet sich an seine Satzung und Ordnung zu halten, die in einem eigenen Buch dafür festgehalten ist. Sie sind hauptsächlich für den Gemeinnutz der Stadt und ihrer Einwohner verantwortlich und fungieren als eine Art Polizei (policei). Außerdem sind sie dazu befugt, in Schmachsachen (schmahsachen), also verbale oder körperliche Beleidigungen, über geistliche und weltliche Personen zu richten.
Nach dem fränkischen Städtekrieg und der Schlacht bei Bergtheim (Berchthaim) kommt es zu einem Einungsvertrag zwischen dem Bürgermeister und Rat der Stadt Gerolzhofen (Geroldshofen) und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg. Hierfür verweist Fries auf seine eigene Bischofs-Chronik.
Fries verweist auf die Umsetzung der Feuerordnung durch den Rat und die Gemeinde der Stadt.
In einem Vertrag erkennen die Bürger von Gerolzhofen an, dass das Spital im Ort dem Landesfürsten, also dem Bischof von Würzburg, untersteht. Der Spitalmeister hat keinerlei Entscheidungsrecht. Fries kommentiert, dass er sich nicht sicher sei, ob die Kleidung (almusen röke) für die Armen im Spital jährlich gestiftet oder ausgeliehen wird, und dass man sich darüber informieren solle. Fries kommentiert weiterhin, dass er keine anderen Ordnungen für das Spital finde. Er stellt fest, dass die Bürger nach Belieben mit dem Spital umgehen, was dazu führt, dass keine Armen im Spital versorgt werden, sondern dass die Spitalmeister, die auf mehrere Jahre angestellt sind, reich werden. Auch die Pflegschaft des Spitals bereichert sich laut Fries, sodass nicht viel für die Armenfürsorge bleibt. Fries kommentiert noch, dass der letzte Spitalmeister so reich gewesen sei, dass er sich ein eigenes Haus kaufen konnte und dies auch tat.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Die Einwohner von Fahr (Farh) liegen mit den Einwohnern von Untereisenheim (Nidereisenshaim) aufgrund einer Maininsel (aines werds halben im Main gelegen) im Streit, werden aber durch Bischof Gottfried (B. Gofriden) vertragen.
Weil die Mainbrücke bei Eltmann vielfach durch das Wasser beschädigt wurde, schenkt Bischof Rudolf der Stadt ein Wehr im Main, das sich im Besitz des Stifts befand. Der Bürgermeister und der Rat der Stadt verpflichten sich und ihre Nachkommen, dass sie die Einnahmen aus dem Wehr zur Ausbesserung der Mainbrücke nutzen.
Für Informationen über die Pflichten des Türmers auf dem Rathausturm Grafeneckart (Greue Eckart) verweist Fries auf den Liber Contractuum Laurentii. Die Kapelle zum Grafeneckart, die dem Heiligen Felix und Adauctus (S Eur und Gemerer) geweiht ist, ist ein Lehen der Bürgerschaft.
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt stellt eine neue Ordnung für den Bürgermeister und den Rat in Gerolzhofen (Geroldshofen) auf. Herr Ludwig von Hutten (her Ludwig von Huten riter) und der Sekretär Johann Schätzlein (Hanns Schetzlein Secretari) veröffentlichen die neue Ordnung in Gerolzhofen.