Fries verweist auf die Umsetzung der Feuerordnung durch den Rat und die Gemeinde der Stadt.
Haidingsfeld (H) und Meinbernheim (B) kommen wieder zu Würzburg. Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg setzen König Sigmunds Schuldigern eine Summe Geld (manlich gelt) vor. Der ursprüngliche Pfandschilling von 4100 Gulden wird an die von Thüngen gezahlt. Bischof Johann von Thüngen erhält nach der im vorigen Eintrag behandelten Entscheidung 4000 Gulden. Beiden Städten wird ein neuer Pfandschilling von 15.100 Gulden auferlegt.
Die Handhabung des Fischzolls und der Fischereiordnung werden vom Rat der Stadt Würzburg bestimmt.
Bischof Johann von Grumbach gestattet dem Würzburger Rat. eine Feuerglocke im Turm des Grafeneckart anzubringen. Damit im Brandfall schnell Alarm geschlagen werden kann, müssen die Türmer zu jeder Zeit ihre Pflicht tun.
Weil die Mainbrücke bei Eltmann vielfach durch das Wasser beschädigt wurde, schenkt Bischof Rudolf der Stadt ein Wehr im Main, das sich im Besitz des Stifts befand. Der Bürgermeister und der Rat der Stadt verpflichten sich und ihre Nachkommen, dass sie die Einnahmen aus dem Wehr zur Ausbesserung der Mainbrücke nutzen.
Der Stadtrat von Würzburg schlägt Bischof Lorenz von Bibra eine neue Feuerordnung vor und übergibt ihm Verbesserungsvorschläge.
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grabfeld) gerät mit den Einwohnern von Ipthausen (Ipthausen) in einen Rechtsstreit aufgrund des Reisdienstes, des Reisgeldes, den Grenzen und der Abgabe der Bede. Bischof Lorenz von Bibra löst den Rechtsstreit durch einen Vertrag.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Der Schultheiß von Fladungen (Fladingen) gerät mit dem Rat der selben Stadt in einen Rechtsstreit, der durch die Räte des Würzburger Bischofs wieder geschlichtet wird.