Es folgen die sechs Würzburgischen Sprüche: 1. Die Burggrafen von Nürnberg haben bisher eingenommen und nehmen auch weiterhin ein: die Bede, die Steuer, die Schanksteuer, das Ungeld, alle Nutzungsrechte und Gefälle zu Kitzingen und andere Dingen, die ihnen noch verpfändet. 2. Bischof Johann und das Stift wollen sich die Erbhuldigung nicht nehmen lassen. 3. Sie verweigern ihm das Huldigungsrecht des Hohenloher Teiles, das Bischof Johann von dem Rittergeschlecht der Schwegerern ausgelöst hat. 4. Sie verbauen die Tore zum Kitzinger Kloster (Kitzingen gegen dem closter), reissen die Brücken ein und zerstören die mit Zinsen belegte Güter. Den Geistlichen werden Gebote auferlegt und Bürger werden der Stadt verwiesen. Zudem werden neue Gesetze erlassen. Allerdings steht ihnen das allein nicht zu, da Kitzingen von drei Herren verwaltet wird. 5. Sie verhindern seine Beteiligung an den Gerichten und entziehen ihm seine Freiheiten. Anders als es abgemacht wurde. 6. Sie ändern den Rat in Kitzingen
Von der im vorherigen Eintrag erwähnten Summe geht zunächst ein Sechzehntel und dann ein Drittel davon an den Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern (Burggrauen), die anderen zwei Drittel stehen dem Stift zu, wie aus einer Schrift Bischof Johanns von Brunn an den Bürgermeister und Rat zu Kitzingen (Kitzingen) zu entnehmen ist.
Bischof Johann von Brunn genehmigt den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) den Bau und die Nutzung eines neuen Kauf- und Rathauses. Sie tragen das Haus zu Lehen und zahlen dafür einen jährlichen Zins von zwei Gulden. Diese zwei Gulden jährlichen Zinses auf dem Rathaus verpfändet später Bischof Johann von Brunn Apel von Milz (Apeln von Miltz) als Mannlehen. Nach seinem Tod fällt das Mannlehen an seinen Sohn Otto von Milz (Oten von Miltz). Da sich Otto von Milz zu Lebzeiten so hoch verschuldet, verzichten dessen Erben nach dessen Tod auf die Erbschaft und die Gläubiger klagen vor dem Landgericht auf all seine Habe, Güter und Lehen. Die zwei Gulden auf dem Rathaus werden dem Abt Konrad aus Lengerit des Klosters St. Stephan (abbt Conraten zu S Steffan) zugesprochen. Der verkauft diese dem Bürgermeister und Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld und einigt sich mit Bischof Rudolf von Scherenberg bezüglich des Lehens. Somit ist das Rathaus wieder frei und ledig.
Bischof Johann von Brunn befiehlt dem Bürgermeister und Rat zu Kitzingen (Kitzingen) schriftlich, dass sie die Hälfte der Bede, die dem Stift zusteht und die 1000 Gulden beträgt, an Lichtmess an Friedrich von Riedern (Fridrichen von Riederen) übergeben sollen.
Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg leihen König Sigmund von Luxemburg eine beträchtliche Summe Geld. Dafür bietet er ihnen Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) an, mit der Bedingung, dass sie dem Bischof zu Würzburg 4000 sowie Balthasar und Sigmund von Thüngen (den obgenanten von Thungen) 4100 Gulden bezahlen. Das tun sie und lösen die beiden Flecken vom Hochstift Würzburg ab. Der König verpfändet ihnen 15100 Gulden zu einem angemessenen Pfandschilling darauf.
Daraufhin verpflichten sich Bürgermeister, Rat und die Gemeinde Kitzingen (Kitzingen), die im vorherigen Eintrag genannten Rechte Markgraf Friedrich zuzugestehen.
Der Kirchensatz der Pfarrei zu Mainbernheim (Mainbernhaim) steht den Grafen von Castell zu. Diese verkaufen jedoch den Kirchensatz. Bürgermeister, Gemeinderat und Bischof Johann von Grumbach bewilligt ihnen, dass sie Selbige auf ewig als Mannlehen erhalten, was sie später auch bekommen.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Kissingen (Kiseck) entrichten dem Kloster Aurach eine jährliche Zahlung von vier Malter Korn und zwei Malter Hafer als Getreigegült, welche zuvor an das Hochstift Würzburg geleistet wurde. Dieser Wechsel wird in Absprache mit dem Abt des Klosters Aurach vollzogen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Kissingen kaufen eine Kupfermühle (Kupfermul) an einem See oberhalb von Kisseck (Kiseck), in der Nähe der Marienkapelle (unserfrawen capelle). Mit der Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra machen sie daraus eine Getreidemühle. Er verpfändet ihnen auch eine jährliche Geldsumme von fünf Pfund als Erbzins.
Elisabeth Eberhart (Elisabet Eberhartin), genannt Zäpfin (Zophin), leiht Bischof Konrad von Thüngen 797 Gulden. Dafür verpfändet er ihr einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen). Der Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld ist dazu aufgefordert, ihr diesen jährlichen Zins auch zukommen zu lassen.