Otto von Milz (Miltz) trägt ein Gut in Aschfeld (Aschveld) und alles, was zu diesem Besitz gehört, Bischof Johann von Grumbach als Lehen auf. Dieses Gut kauft schließlich Bischof Konrad von Thüngen vollständig Wolf von Steinau (Stainaw) ab.
Die nachfolgenden Eintragungen verzeichnen alphabetisch die Personen, die in den Regierungszeiten von Bischof Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt aus der Leibeigenschaft durch Tausch oder Abkauf entlassen werden.
Da in Stadt und Amt Lauda ein fremder Leibeigner dem Bischof von Würzburg untersteht, wenn er Jahr und Tag nicht von seinem Leibherren zurückgefordert wird, weigern sich Bischof Lorenz von Bibra und Bischof Konrad von Thüngen, Eberhard Geyer (Geier) dessen ehemaligen Leibeigenen Hans Apel (Apell), der sich in Distelhausen (Destelhausen) niedergelassen hat und nicht fristgemäß gefordert worden ist, zurückzuschicken.
Während der Regierung von Konrad von Thüngen und auch danach wird das Geld, mit dem sich ein Leibeigener abkauft, folgendermaßen aufgeteilt: Ein Drittel erhält das Stift direkt, der andere Teil wird mit Zinsen angelegt, so dass der Ertrag des Geldes einen Teil der Leibbede deckt, welche die anderen Leibeigenen jährlich zu bezahlen haben.
Hans von Beringen (Beringen) aus Aschach überträgt Bischof Konrad von Thüngen sein Burggut im Schloss Aschach (Aschach) und wird im Gegenzug Zeit seines Lebens vom Zehnt auf Felderträge befreit. Von diesem Rechtsgeschäft ist laut einem Nachtragsschreiber auch das Kloster Frauenroth (Frauenrodt closter) betroffen.
Joachim von Stettenberg (Stetenberg) teilt Konrad von Thüngen mit, dass drei seiner leibeigenen Frauen in Homburg am Main (Hohenburg) sitzen. Diese sollen ihm die Leibbede entrichten oder an ihn zurückgewiesen werden. Da sich die Bürger in Homburg am Bauernkrieg beteiligt hätten, bringt er vor, dass sie ihre Bürgerfreiheit verwirkt hätten. Er fordert, dass sie erneut Leibeigene sein sollen. Bischof Konrad von Thüngen antwortet ihm, dass diese Freiheit nicht den Bürgern sondern der Stadt Homburg gegeben wurde. Auch wenn sich die Bürger während des Bauernkrieges ungebührlich verhalten hätten, soll diese Freiheit nur dann verändert werden, wenn sich die Bürger auch in der Zukunft gegen ihre Obrigkeit stellen würden.
Anlässlich eines drohenden Krieges mit Herzog Johann dem Beständigen von Sachsen und Landgraf Philipp dem Großmütigen von Hessen erlässt Bischof Konrad von Thüngen den Landsknechten einen Artikelbrief.
Bartholomäus Leinkauf (Leinkauf), ein Pfarrer im Dom zu Würzburg, ist Christof Welser (Welser), Dompropst zu Regensburg, eine Pension in Höhe von 40 Gulden für zwei Jahre schuldig. Aus Gnade übernimmt Bischof Konrad von Thüngen davon 20 Gulden.
Die Leibeigenen des Amtes Jagstberg (Jagsperg) müssen als Abgabe Leibbede und Leibhühner entrichten. Zudem sind sie verpflichtet, drei Mal im Jahr Frondienst zu leisten: Zur Hafer- und Kornernte sowie zum Heu machen. Dieser Verpflichtung widersetzen sich die Leibeigenen, die in Weikersheim (Weikershaim) unter Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim-Schillingsfürst leben. Sie geben an, dass ihr Keller aus einem alten Buch vorgelesen hätte. Nach diesem Buch müssen sie nur einmal jährlich an einem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fronen. In einem Brief bitten sie Bischof Konrad von Thüngen, dass sie ihren Frondienst entsprechend dieser Angaben verrichten dürfen. Konrad von Thüngen reduziert den Frondienst der Leibeigenen nicht. Gegenüber ihnen begründet er, dass die Bestimmung seit altem Herkommen bestehe und die Leibeigenen, die unter Graf Albrecht und Graf Georg von Hohenlohe sowie diejenigen, die unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, des Kloster Schöntals (Schontal) und der Herren von Stetten (Steten) sitzen, im gleichen Umfang Frondienst leisten müssen. Daraufhin müssen die Leibeigenen mit dem Amtmann von Jagstberg folgende Vereinbarung schließen: Für die entfallenen Fron- und Botendienste bezahlen sie jeweils drei Gulden und leisten die drei Frondienste so lange, wie sie dauern.
Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.