Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Der Keller zu Aub (Awe) fertigt einen Bericht an, wie weit bei Aub die Geleitrechte der Markgrafen von Ansbach und des Bischofs von Würzburg reichen.
Bischof Konrad von Thüngen kauft die halbe Stadt Aub (Awe), die zuvor den Herren von Weinsberg (Weinspergisch) gehört hat, von Graf Eberhard IV. von Eppstein-Königstein (Konigstain) und seiner Ehefrau Katharina. Letztere hat zuvor als geborene von Weinsberg die Hälfte der Stadt Aub erhalten. Von diesem Geschäft sind laut Nachtragsschreiber ebenfalls betroffen: Burg und Kellerei Reichelsburg (Raigelsberg), die Hälfte von Aub (Aw), das Dorf Baldersheim (Baldershaim) und Besitzungen in Burgerroth (Burgernrot), Biberehren (Biberehrn), Klingen (Clingen), Tauberrettersheim (Tauberrettershaim), Stalldorf (Staldorff), Gaukönigshofen (Geykonigshoven), Lipprichhausen (Liprichshausen), Buch, Niedersteinach (Buchstainach; fälschlicherweise zusammengeschrieben), Gelchsheim (Gulichshaim), Euerhausen (Eurhausen), Langensteinach (Langen Stainach), Freudenbach (Fraidenbach), Frickenhausen (Frikenhausen), die Deutschordenskommende Würzburg (Teuschhaus zu W.), das Kloster Schöntal (Schontal closter), Goßmannsdorf (Goßmansdorf), geistliche und weltliche Lehen sowie Mergentheim (Mergethaim).
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Kaiser Karl V. gibt Bischof Konrad von Thüngen folgende Freiheit: Niemand dürfe im Herrschaftsgebiet des Hochstifts Würzburg (in des stiffts obrickaiten, gepieten, gerichtszwengen oder bennen) eine Burg oder Befestigung, die zur Verteidigung diene, ohne den Willen und das Wissen des Bischofs errichten. In dem Fall, dass dies aber trotzdem geschehe, habe der Bischof Fug und Recht, diese Burg oder Befestigung ohne Verhandlungen abzubrechen. Neun Jahre später wird diese Freiheit von Kaiser Karl V. bestätigt.
Die Einwohner des Dorfes Bastheim (Basthaim) müssen dem Bischof von Würzburg Erbhuldigung leisten und Herdhühner geben. Nach dem Bauernkrieg zwingen die Herren von Bastheim diese Einwohner zu einer Verschreibung, dass sie zukünftig nur noch ihnen verpflichtet seien. Als die Herren von Bastheim ihre Lehen von Bischof Konrad von Thüngen nicht in Empfang nehmen, klagt der Bischof vor dem Hofgericht. Noch vor einem Urteilsspruch bitten die Herren von Bastheim um einen Vergleich: Sie übergeben die Verschreibung mit den Untertanen zu Bastheim dem Bischof und überlassen ihm seine hergebrachten Abgaben aus dem Dorf. Die Lehen werden erneut an die Herren von Bastheim verliehen. Laut einem Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsstreit ebenfalls betroffen: das Dorf Bastheim (Basthaim) samt Burg, der Stainisch hoff, der Hersfelder hove und der Weirisch hove (beide in Bastheim), die Orte Unterwaldbehrungen (Nidernwaldberingen) und Dachsberg (Dachsperg; heute Stadtteil von Bastheim), die Fischwasser bei Elsbach (Olspach) und Braidbach (Braitbach), der Forst Schmalhart (Schmalhart holtz), die Truchsessischen Güter (Truchsessische guetter), die Zehnten der Wüstungen Englerts Ringelharts) und Lanzig Nantzen, die Wüstung Altenfeld (Altenvelt wusten) und das Dorf Weisbach (Weispach dorff).
Die Einwohner zu Bastheim (Basthaim) leisten Bischof Konrad von Thüngen die Erbhuldigung.
Hans Beck (Beck) wird nach einer Pflichtverletzung gegen Bischof Konrad von Thüngen wieder mit dem Bischof versöhnt.
Bischof Konrad von Thüngen legt eine Backordnung fest.
Auf Bitten des Bamberger Bischofs Weigand von Redwitz lässt Bischof Konrad von Thüngen die Feinde des Bamberger Bischofs im Hochstift Würzburg suchen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades schließen auf Vermittlung des Domkapitels folgenden Vertrag: Der Markgraf solle von kriegerischen Handlungen gegen das Hochstift absehen und alle Forderungen gegen Würzburg fallen lassen. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Bischof Melchior dem Markgrafen 220.000 Gulden in Münzen zahle und die Schulden des Markgrafen in Höhe von 300.000 Gulden übernehme. 100.000 Gulden sollen am 09. Juni 1552 und die übrige Summe am 01. Juli 1552 in Forchheim (Vorchheim) gezahlt werden. Zudem müsse das Hochstift Würzburg auf den Erbschutz über das Kloster Ebrach (Kloster Ebrach) verzichten, den Konrad von Thüngen erwirkt hatte. Mit dieser Vereinbarung solle die Zwietracht zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen beendet werden. Albrecht II. Alcibiades sichert zu, das Hochstift in Zukunft nicht mehr zu überfallen, sondern zu schützen.