In Murrhardt (Murrhart) liegt ein Benediktinerkloster, zwei Meilen hinter der Stadt Schwäbisch Hall (Hall am Kocher) innerhalb der Grenzen von Franken und Schwaben gelegen. Dort versammelt der Heiligen Bonifatius (S Bonifacico), der erste Erzbischof zu Mainz, etliche andächtige Brüder und baut ihnen Zellen, in denen sie von der Welt abgeschieden sind und dem allmächtigen Gott ungehindert dienen können. Pippin der Jüngere (Witwin, sunst pipin genant), ein König der Franken, befiehlt dem Heiligen Burkhard, dem ersten Bischof von Würzburg, diese Mönche und Zellen in klösterliche Zucht zu verwalten. Dies geschieht jedoch, bevor er Bischof ist. Diesen Befehl übergibt später sein Sohn, Karl der Große im ersten Jahr seiner Regierung, als Burkhard Bischof von Würzburg ist.
Fries verweist auf eine Quelle, aus der hervorgeht, wie Schwäbisch Hall (Swebisch Hall) in die Fehde zwischen den Fürsten und den Reichsstädten geraten ist und wie Bischof Gerhard den Streit geschlichtet hat.
Genau so wie die im vorherigen Eintrag genannte Stadt Schwäbisch Hall (Hall) vertragen sich auch die beiden Städte Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) und Bad Windsheim (Windshaim) mit Bischof Johann von Egloffstein und seiner Ritterschaft unter der Vermittlung von Pfalzgraf Ludwig III. Fries verweist dazu auf eine Quelle.
Johann Buck (Hanns Buck), der Küchenmeister von Bischof Johann von Brunn erhält eine Verfügung gegen Schwäbisch Hall (Hall), die ihm von König Sigmund bestätigt wird.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet die Auseinandersetzung zwischen den Reichsstädten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und Schwäbisch Hall (Hall).
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des dritten Erzpriesters fallen drei Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Das erste Landkapitel ist Schwäbsich Hall ( Hall am Cochen), das zweite Crailsheim ( Crailshaim) und das dritte Ingelfingen ( Ingelfingen). Das Landkapitel Ingelfingen wurde dorthin von Bischof Rudolf von Scherenberg verlegt, nachdem es ursprünglich zu Künzelsau (Contzelsaw) gehört hatte. Fries verweist in diesem Zusammenhang auf den Eintrag zu Künzelsau. Jedes Kapitel hat wiederum einen eigenen Dechanten und Kämmerer.
Die Nonnen des Klosters Gnadental bei Schwäbisch Hall (closter nit fer von Hall am Kochen ligend) weigern sich die Türkensteuer an Bischof Rudolf von Scherenberg zu entrichten. Diese Streitfrage kommt schließlich vor den Papst.
Das Hochstift Würzburg, die Grafen von Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall (Hall) und die Herren von Stetten zu Kochenstetten (Stetten) stellen erneut eine Ordnung auf.