Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Brunn das Dorf und Schloss Rottenbauer (Rotenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (fuchstat) für 500 Gulden Gold an Herrn Johann Voit von Salzburg (hansen voiten von Saltzburg). Die Hälfte der Gulden gehen als Ablöse an Peter Gündelwein (petter gundelwein). Die restlichen 250 Gulden werden dem Vogt samt der Nutzung und dem Wiederlösungs- und Öffnungsrecht verpfändet.
Bischof Konrad von Thüngen soll der Ritterschaft ein Öffnungsrecht für das Schloss Königshofen zur Besetzung der Stadt Bad Königshofen in Grabfeld gewährt haben. Für diese Handlung liegt keine Aufzeichnung vor. Jedoch gibt es eine Antwort darauf vom Adel, in der sie sich dafür beim Bischof bedanken. Darin bitten sie den Bischof außerdem, ihnen die Häuser der Aufständigen des Bauernkriegs als Erblehen zu verleihen, da viele von ihnen keinen Wohnort in Dörfern haben.
Revers des Vogts der Festung Marienberg, Adam von Rumroth (Adam von Rumroth) über den Eid: Ein Bischpf oder Domkapitel dürfen im Falle der Gefangennahme oder des Todes eines Bischofs vor der Wahl eines neuen Bischofs oder Kapitels allein über das Obervogtamt und die Hofordnung entscheiden. Sie handhaben die Berichte und Schlüssel und befehlen über die Tore, deren Öffnung und die Wächter.