Bei der Einnahme von Gefällen - egal, ob ständig oder nicht - ist es den Kellereien nicht gestattet, diese ohne die Amtmänner des Bischofs vorzunehmen.
Dieses alte Burghaus ist eingestürzt, auch die Scheune ist baufällig, sodass damit gerechnet werden muss, dass auch sie einstürzt. Davon existiert in der Amtsakte Eberns ein Bericht des Kellers.
Die Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen (Geroldshouen) sind mit allen Gefällen, Nutzungsrechten und Zugehörungen während der Regierungszeit Bischofs Gerhard von Schwarzburg verpfändet. An wen es verpfändet war, ist laut Fries nicht aufgezeichnet worden. Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Ritter Wilhelm von Thüngen, Hofmeister, (heren Wilhelmen von Thungen ritter seinem hofmaister) und löst damit die verpfändete Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen wieder aus und verpfändet es weiter an Wilhelm von Thüngen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain ritere) eine Wiese bei Frickendorf (Frickendorf).
Michael Pfleumner (Michel Pfleumner) ist der Kellerer des Hochstifts Würzburg in Heidingsfeld (Haidingsfeld).
Bischof Johann von Brunn empfängt 272 Gulden von Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) zu Heidingsfeld (haidingsueld) und verschreibt ihm unter Vorbehalt der Ablösung das Schultheißen- und Kelleramt in Heidingsfeld und die jährlichen 14,5 Gulden Zinsen und Pfennig Gülten der Hübner zu Heidingsfeld.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft dem Schultheiß von Gemünden am Main Konrad Schmied (Contz Schmid zu Gemünden Schulthaiss) die Kellerei in Gemünden, die dem Stift gehört, für 40 Gulden. Zu dem Verkauf kommen noch das Haus von Konrad Eberlein (Contz Eberlein) und die Schmiede von Klaus Sehemüller (Claus Sehemuller).
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft einen Feldbezirk am Eichenberg in der Gemarkung um Gemünden (die Veldung des Eichbergs uff Gemund markung gelegen) mit der Einwilligung des Domkapitels