Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Hermann Zentgraf (Herman) die Kellerei Bad Neustadt an der Saale für 650 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Kellerei in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 667 Gulden an Johann von Münster (Obersten Hannsen von Munster) und seine Erben.
Die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) geben Bischof Johann von Brunn zur Bezahlung seiner Schulden 4000 Gulden. Dafür befreit er sie fünf Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz. Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Sintram von der Kere (Sintram von der Kere) und verpfändet ihm dafür die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) zusammen mit der Stadt und Kellerei von Mellrichstadt (Melrichstat) für 4550 Gulden an Kaspar von Bibra (Casparen von Bibra).
Bischof Johann von Brunn leiht sich 2000 Gulden von Karl Truchsess von Wildberg (Carln Truchsessen zu Wildberg) und verpflichtet sich diese in den nächsten zwei Jahren abzubezahlen. Falls er dies nicht tut fällt die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale als Pfand an Karl Truchsess von Wildberg, bis die 2000 Gulden Pfand abgelöst sind.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Heinrich von Landhaus (Hainrichen von Landhausen). Er gibt Heinrich ein Revers, welches besagt, dass er das Pfand in sechs Jahren lösen soll. Fries gibt an, dass es keine Aufzeichnung über die Verpfändung gibt, nur, dass das Revers exsistiert. Die Kellerei muss vor Ablauf der sechs Jahre ausgelöst worden sein, da der Bischof die Stadt, das Amt und die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale im darauffolgenden Jahr an Heinrich von Steinau (Haintzen von Stainau) und dessen Erben für 17000 Gulden verpfändet.
Rudolf von Scherenberg überlässt die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) für sechs Jahre Veit von Brende (Veiten von Brende), jeweils für 150 Gulden.
Rudolf von Scherenberg verpfändet die Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale an den Ritter Johann Voit (heren Hannsen voiten ritere) für sechs Jahre. Dafür muss dieser dem Stift jedes Jahr 150 Gulden bezahlen.
Rudolf von Scherenberg verpfändet Johann Voit (Hannsen voiten Riter) Hofstatt und Kellerei zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für jährlich 80 Gulden auf Widerruf.
Bischof Konrad von Thüngen überstellt seinem Kellerer von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) Wolf Schefer (Wolfen Schefer) etliche Güter, welche zuvor dem aufrührigen Bürger Nikolaus Zwickel (Clausen zwikels) gehörten. Allerdings bleibt jedem dabei sein gebührendes Recht und seine Forderungen vorbehalten.