Die Leibeigenen der ersten Bede im Amt Lauda (Lauden) heißen Hofleute (Hoffleute). Von ihnen gehören etwa 40 Frauen und Männer zum Amt Lauda. Der Keller hat ihre Namen und ihre Wohnung in einem Register verzeichnet. Keiner von ihnen wohnt im Ort Lauda selbst, sondern mindestens zwei Meilen von Lauda entfernt im Amt. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn geben. Nach ihrem Tod wird das beste Kleid als Steuer verlangt. Ein verheirateter Mann entrichtet jährlich die Leibbede. Ihre Höhe richtet sich nach seinem Vermögen. Sie beträgt jedoch nicht mehr als ein altes Pfund. Gewöhnlich sind es 13, 20 oder 24 Pfennige. Nach dem Tod des Leibeigenen muss das beste Hemd abgegeben werden. Die Männer kommen immer am 26. Dezember, dem Tag des heiligen Stephan, nach Lauda und bezahlen ihre Leibbede von ca. zwei Gulden. Danach erhalten sie vom Keller eine Mahlzeit. Die Männer sind verpflichtet, dem Keller bei diesem Anlass mitzuteilen, welcher von den Leibeigenen verstorben ist und wer neu geboren wurde.