Die Vogtei Baldersheim (Baldershaim) gehört zum Amt Reichelsburg (haus Raigelberg).
Die Männer und Einwohner von Baldersheim (Baldershaim) unterstehen seit jeher den Inhabern des Amtes Reichelsburg (Raigelberg) bezüglich der Vogtei- und der Gerichtsrechte. Zudem müssen sie ihren Befehlen gehorchen (vogtbar, gerichtbar und botmessig).
Die Schäfer, die zur Herrschaft Reichelsburg gehören, besitzen das Recht, ihre Schafe auf die Mark Gelchsheim (mark Gulichshaim) zu treiben.
Der Sulledershof (Sulledershof zu Baldershaim) versorgt einen Kaplan im Spital zu Aub (Awe) mit Getreide. Laut einem späteren Schreiber sind davon auch der Schaftrieb in Oellingen (Elingen) und Riedwiesen in Gelchsheim (Guligshaim)
Anstelle eines Fischwassers wird dem Pfarrer von Baldersheim (Baldershaim) ein halber Morgen im Stalldorfer Wald (Staldorfer holtz) übertragen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erwirbt für 20000 Gulden die ehemaligen Eigengüter der Truchsesse (Truchsessen) von Baldersheim in Balbach (Balbach). Diesen Besitz verkauft Anselm von Eichholzheim (Aicholtzhaim), dessen Familie in den Besitz der Güter gekommen ist.
Ein Garten, der vor dem Dorf Baldersheim (Baldershaim) liegt, wird für das Schloss Reichelsburg (haus Raigelberg) von der dortigen Pfarrei gekauft.
In der Gemarkung von Baldersheim (in Baldershaimer markung) erwirbt Philipp von Weinsberg (Weinsperg) einen Zehnt "am Bockswinkel" (zehenden am Bockswinckel).
Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Das Dorf Baldersheim (Baldershaim, vor alter Baldoltzhaim genant, ain dorf im ambt Raigelberg), wird vom Hochstift Würzburg aus dem Besitz des Grafen Eberhard von Königstein (Konigstain) erworben. Dazu gehören die Reichelsburg, die Kemenaten, die Gemächer, der große und der kleine Zehnt, die Wiesen und die Felder.