Die Gemeinden der Dörfer Geldersheim (Geltershaim) und Bergrheinfeld (Rainvelde) sind wegen der Fischweide im Ettlebener See zerstritten und es kommt zu gewaltätigen Auseinandersetzungen. Bischof Embicho schlichtet den Streit.
Die Grafen von Henneberg verpfänden Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Bertholden von Reuriet) für 70 Pfund Heller eine Fischweide an der Saale. Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Grave Herman von Hennenberg) gibt diese Verschreibung danach Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg. Laut der Nachtagshand betrifft dies die Burgen Wildberg und Hartenberg (Wildberg, Hartenberg), das Gericht in Saal an der Saale (Gericht zu Sal), das Kammerholz (Camerholtz), Unsleben (Vsleben), Herschfeld (Herbsfelt), Ebenhausen (Ebenhausen), Geldersheim (Geltershaim), Kützberg (Cotzbur), Großwenkheim (Grosse Wenkhaim), Wargolshausen (Wergarshausen), Groß- oder Kleinbardorf (Bartdorff), Theres (Theris), Sulzfeld (Sutzfeld)
Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den See von Ettleben für zwei Jahre Konrad von Weitolshausen ( Contzen von Weipoltzhausen).
Die Mittlere Ebrach ist ein Fischbach, der von Sandbach (Sampach) bis zum Sautümpel (Sartumpfel) fließt. Obwohl sie zum Amt Thüngfeld gehört, machen Bischof Johann und sein Kapitel sie den Brüdern Hans und Peter von Thüngfeld (Hannsen vnd Petern von Thunveld gebrudern) zum Mannlehen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt und Amt Ebern sowie die Burg Geiersberg den Herren Heinrich, Kaspar und Balthasar von Waldenfels (Haintz Casper und Balthasar) für eine stattliche Summe (vmb 1 namhafftige summa ) und Dietrich Schott (Dietrich Schot)Stadt und Amt Seßlach. Im selben Jahr noch lösen an der Baunach ansäßige Adelige die beiden Ämter und die Burg den Herren von Waldenfels und den Schott für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden wieder ab. Unten stehen die Namen der neuen Pfandnehmer.
Im Gräfenholz bei Ebern (Grevenholtz bei Ebern gelegen) befindet sich ein Fischbach, den Bischof Johann von Brunn Heinrich Fuchs zu Wallburg, der auch der Stolze genannt wird (Haintz Fuchs der Stoltze), verkauft. Obwohl dieser Verkauf ohne das Wissen oder die Bewilligung des Domkapitles geschieht, gibt Heinrich Fuchs zu Wallburg, der gleichnamige Sohn des Heinrich Fuchs zu Wallburg, Bischof Johann in Form einer späteren Verschreibung noch mehr Geld.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den See von Ettleben für 200 Gulden Herrmann von Schwarzenberg (Herman von Swarzenberg) auf Wiederlösung unter der Bedingung, dass ein Viertel der Fische die darin gefangen werden, dem Stift gehören. Die soll durch den Seemeister des Bischofs kontrolliert werden.
Die Einwohner von Fahr (Farh) liegen mit den Einwohnern von Untereisenheim (Nidereisenshaim) aufgrund einer Maininsel (aines werds halben im Main gelegen) im Streit, werden aber durch Bischof Gottfried (B. Gofriden) vertragen.
Nach dem Tod Herrn Michaels II. von Schwarzenberg (Michel von Swartzenberg der eltere) fällt der See von Ettleben ablösefrei an das Hochstift zurück. Laut der Nachtragshand betrifft dies Amt und Schloss Werneck.