Nachdem Bischof Heinrich I. von Würzburg, ein geborener Graf von Rothenburg ob der Tauber, 1002 das Stift St. Johannes der Täufer zu Haug erbaute, weihte und stiftete, schenkt König Heinrich II., der danach Kaiser wird und in Bamberg begraben ist, auf Bitten des Bischofs das Kloster St. Martin von Forchheim (das closter vnd Abbtei zu Forchaim) mit ihren Dörfern, Leibeigenen und Gütern und besonders die beiden Dörfer Erlangen und Eggolsheim, die im Radenzgau liegen (die bede dörfere Erlangen, vnd Egolueshaim im Ratensgaw gelegen), zusammen mit allen anderen Zugehörungen, Gewässern, Wäldern, Weinbergen und Weiden im Umkreis von einer Wegmeile dem Stift Haug.
Der Edelknecht Heinrich von Rebstock (Hainrich von Rebstock Edelknecht) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel den Fischzoll auf dem Main zu Würzburg als Lehen. Dies ermöglicht ihm, Fisch an die Fischer von Würzburg zu verkaufen, die den Zoll durch ihre Zunftmeister als Lehen empfangen.
Bischof Johann von Egloffstein gewährt der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Frauenroth (Frawenrod), den Bach Aschersteinach (Ascherstainach) in ihr Kloster zu leiten, um eine Wassermühle anzutreiben. Er bestimmt allerdings auch, dass dieses Privileg wieder zurückgenommen werden könne.
Bischof Johann verpfändet neun Fischwasser für 300 Gulden an Adolf Marschall von Ostheim (Adolfen Marschalken von Walspach). Die Gewässer heißen Steinach, Eschensteinach, Schmalwasser, Obernbach, Mitelbach, Gros Aurbach TruckenAuerbach , Wulfersbach, Wenig sin.
Um die Fischereirechte im Main zwischen Unter- und Obereisenheim steiten sich beide Dörfer sowie ihre Herren, Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Wilhelm von Castell (Grave Wilhelm von Castell), weswegen Bischof Rudolf den Streit vor das Brückengericht bringt, wo Christoph Fuchs von Bimbach (Cristof Fuchs) sie verträgt.
Die Fischerei, die unter Schloss Hallburg (halberg) liegt, ist zusammen mit dem dazugehörigen Fischbach Eigentum des Klosters Münsterschwarzach (closter Swartzach), kommt aber durch einen Kaufvertrag in den Besitz des Stifts Würzburg. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Gemünden am Main (Gemuenden), Dettelbach (Dettelbach), Enzlar (Enslar), Brück (Bruck), Ziegenbach (Zigenbach) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Ein Fischwasser bei Fladungen beginnt bei Gockenschatz (Gockenschatz) und verläuft bis vor die Stadt Fladungen (Fladingen). Dieses Fischwasser hat bis zu seinem Tod Lorenz Egotz (Lorentz Egotz) als Mannlehen des Stifts. Da er aber in der Regierungszeit Bischofs Lorenz von Bibra verstirbt, ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, fällt das Fischwasser an das Stift zurück. Zu diesem Rechtsvorgang gibt es laut der Nachtragshand noch weitere Hinweise unter dem Stichwort Saltzungen.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt folgende Fischereiordnung, die für die Mainfischer gilt: 1.Alle Altwasser, außer denen, die sich im Besitz des Stifts befinden, sind zum Fischfang von Ostern bis zum 24. August (von Ostern an, bis vf S Bartholmes tag) freigegeben. 2. In diesem Zeitraum ist die Benutzung des Strichgarns verboten. 3. In diesem Zeitraum ist es verboten, junge Hechte, Barsche oder Karpfen (iunge hechte, persche oder karpfen) zu fangen. 4. Ebenso ist die Benutzung des Tretbretts nach Ostern verboten, bis Bischof Lorenz oder seine Nachfolger erlauben, junge Fische zu fangen. 5.Verboten ist auch die Benutzung verschiedener anderer Fangmittel, nämlich der (Braitgarn, Wurfgarn, dicke Landwaten, Stainwaten vnd die schwimmende vnd ligend Geduld vnd geflecht). 6. Die Fischer, die das Nutzungsrecht der Gedult erkauft haben, können diese ungehindert bei ihren Flussinseln nutzen, aber nirgends sonst. 7. Die Fischernetze (Die Segen), die Zezail genant werden,sollen so beschaffen sein, dass sie nicht zu dicht (dick), sondern so durchlässig (liecht) sein sollen, damit sie keinen Fisch einfangen, der weniger als einen Pfennig wert sei. Zuwiderhandlungen werden mit Körper- und Geldstrafen geahndet.
Lorenz Egotz (Lorentz Egotz) trägt zwei Fischwasser als Mannlehen des Stifts. Das eine reicht von Frankenheim bis Leubach (on Franckenhaim an bis gein Leutbach), das andere von Gockenschatz bis zur Stadt Fladungen (bis vf die stat Fladungen). Da er aber ohne männliche Erben verstirbt, fällt das Lehen dem Stift heim.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels dem Rat und der Gemeinde Freudenbach (Fraydenbach) im Amt Reichelsburg (ins Ampt Raygelsberg gehorich) den See des Stifts, der eine Fläche von 14 Morgen umfassen dürfte, für 294 Gulden. Die Gemeinde muss einen Lehensträger bestimmen, der das Lehen stellvertretend für die Gemeinde empfängt und die Abgaben von einem Pfund Wachs am 11. November jedes Jahres und einem Fastnachtshuhn abgibt. Beim Wechsel des Lehensträgers ist ein Handlohn von 5 Gulden an die Bischöfliche Kammer zu entrichten.