Dompropst Burkard baut zu Bischof Gebhard von Hennebergs Regierungszeit einige kleine Häuser an der Stelle, wo sich zum Zeitpunkt des Regests der Hof Katzenwicker (Catzenweicker) hinter dem Domstift befindet, und lässt die Häuser von Leuten bewohnen, die dem Domstift zinspflichtig sind.
Simon von Stetten (Stetten) empfängt etliche Zinsen und Frondienste in Künzelsau (Contzelsaw), Baldenhoven, Bibrach und Nagelsberg (Nagelsperg) vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen als Mannlehen.
Bischof Rudolf und das Domkapitel tauschen etliche geringe gutere und zinse Güter und Zinsen in den Ämtern Homburg an der Wern (Hohenburg) und Karlstadt (Carlstat).
Propst, Dekan und Kapitel verkaufen mit Bewilligung ihres Vogtherrn Wilhelm Schenk von Limpurg ein Fünftel des Getreide- und Weinzehnten sowie etliche Zinsen in Astheim (Aschhaim) für 750 Gulden an das Kloster St. Jakobsberg bei Mainz (Jacobsberg bei Maintz). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Güter in Mainz-Kastel (Castel), Mainz (Maintz) und Wicker (Wiker).
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Güter, Zinsen und andere Rechte in Künzelsau von Zürich von Stetten (Steten).
Unterhalb des Dorfes Karlburg (Carlburg) hin zum Altenberg liegt eine Insel im Main, welche einen jährlichen Zins von sechs Gulden zahlt. Bischof Lorenz von Bibra kauft diese Flussinsel für 130 Gulden von Peter Voit von Rieneck (Voit).
Bischof Konrad von Thüngen kauft die Hälfte an der Weinkelter auf dem Burghof samt anderen Zinsen und Rechten in Künzelsau für 337 Gulden, ein Pfund und 26 Pfennige von Christof dem Älteren, Christof dem Jüngeren und Simon von Stetten (Steten).
Das Hochstift Würzburg hat die Hoheitsrechte über Leubach (Lüitbach alias Luitenbach, und Leutbach oder Leupach) inne. Lorenz Fries verweist auf das Amtbuch, laut welchem Johann von der Tann (Hannsen von der Than) Erben gegen Zinsen an den Rechten beteiligt sind.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung seines Domkapitels alle Zinsen, Gülte und Lehen auf drei ganzen Hufen und einer Viertelhufen und auf einem Lehen in Karlburg (Carlburg) mit dem dazugehörigen Lehen an Sebastian von Weingart für 350 Gulden. Dieses Lehen bringt ein: von fünf Pfund 16 Pfennig Hufgelds, und von fünf Malter drei Metzen Weizen und von vier Malter 3½ Metzen Korn und von drei Malter 1 ½ Malter Haber sowie 13 Fastnachtshühner und 98 Eier.
Räte des Würzburger Bischofs legen einen Streit zwischen den Gemeinden Karlburg (Carlburg) und Rohrbach (Rorbach) über die Gemarkungsgrenzen bei. Bezüglich des Viehtriebs soll der alte Urteilsspruch von Alexius von Freyberg (Freyberg) seine Gültigkeit behalten. Beide Gemeinden sollen ihre Güter, Zinsen, Lehenschaften, Zehnten, Rechte und Gerechtigkeiten unverändert behalten.