Für weitere Informationen zu Verpfändungen der Orte Ebern und Seßlach verweist Fries auf die Stichworte Ebern und Sesslach. Er schreibt außerdem, dass er nicht habe herausfinden können, aus welchem Grund der Würzburger Bischof Seßlach, welches an die von Lichtenstein verpfändet war, wieder auslösen konnte und warum Geiersberg, das ebenfalls an die von Lichtenstein verpfändet war, unter deren Herrschaft bleiben konnte.
Das Dorf Geldersheim (Geltershaim), welches im Amt Werneck liegt, ist an die Grafschaft Henneberg verpfändet. Gräfin Adelheid von Henneberg (Fraw Adelhaid Grävin zu Hennenberg) und ihr Sohn Graf Heinrich zu Henneberg (ir sun Grave Hainrich) geben das Pfand an Bischof Andreas von Gundelfingen und den Stift zurück. Die Nachtragshand erwähnt zusätzlich die Orte Fuchsstadt und Thüngen (Fuchstatt, Thungenden).
Georg von Seinsheim (her Gotz von Sainshaim)ist ein Vorwerk in Geldersheim, welches jährlich 90 Malter Getreide abwirft, für 430 Pfund Haller verpfändet. Domdekan Eberhard von Riedern (her Eberhart von Riedern Domdechant) und Erzpriester Heinrich von Reinstein (her Hainrich von Rainstain Erzpriester ) kaufen das Gut für die gleiche Summe und verpfänden dem Stift die Ablösung.
Bischof Otto von Wolfskeel leiht Kaiser Ludwig IV. und seinen Söhnen für ihren Anteil an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels eine Geldsumme. Dadurch sind auch die Ansprüche Udahilds von Rieneck und der Herren von Hanau daran zufriedengestellt. Als Berthold von Henneberg-Schleusingen (Grave Berthold von Hennenberg) als Sekretär für Kaiser Ludwig IV. arbeitet, handelt er für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser den nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält. Er informiert Bischof Albrecht von Hohenlohe über das Vorhaben, weil Bischof Otto von Wolfskeel zu dem Zeitpunkt bereits verstorben ist: innerhalb von 14 Tagen soll der Pfandschilling für Gemünden am Main entrichtet werden und daraufhin soll der Anteil an denjenigen übergehen, der die Zahlung getätigt hat.
Berthold von Henneberg-Schleusingen handelt als Sekretär Kaiser Ludwigs IV. für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält, welche eigentlich dem Kaiser zustehen. Fries schreibt, dass dieses Geschäft nicht zustande gekommen sei. Einen genauen Grund kann er hierfür nicht nennen. Kaiser Ludwig IV. schreibt dennoch erneut einen Brief an Bischof Albrecht von Hohenlohe, in dem er sein Einverständnis gibt, dass Graf Heinrich von Henneberg den kaiserlichen Anteil an Schloss und Stadt Gemünden und Rothenfels bei Bezhalung des Pfandschillings erhalten darf. Zusätzlich schickt der Kaiser noch einen Unterhändler namens Arnold Gailing (Arnold Gailing). Stefan II., Herzog von Bayern und Pfalzgraf zu Rhein, Sohn Kaiser Ludwigs IV. schreibt dem Bischof ebenfalls einen Brief mit gleichem Inhalt.
Bischof Johann von Grumbach verlangt von Otto Ritter von Lichtenstein (her Ot von Liechtenstain riter) den Turm und das Tor von Geiersberg, weil es Eigentum des Stifts sei und nur für 600 Pfund Haller an die von Lichtenstein verpfändet gewesen sei und er es nun auslösen möchte. Allerdings kam es laut Fries zu keinerlei Verhandlungen diesbezüglich. Außerdem erhalten die von Lichtenstein von Bischof Rudolf von Scherenberg drei Burggüter zu Geiersberg.
Die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim (Philips und Linhart von Saunshaim gebrudere ) leihen Bischof Rudolf von Scherenberg 4000 Goldgulden, damit er das Schloss Homburg (Sloss Hohenberg) auslösen kann. Im Gegenzug verpfändet der Bischof ihnen jährlich 200 Gulden Zinsen auf der Bede und den Gefällen in Geldersheim (Geltershaim).
Für die Verpfändung der Zinsen von Bede und Gefällen zu Geldersheim an die Brüder Philipp und Lienhard von Seinsheim durch Bischof Rudolf von Scherenberg erhalten die von Seinsheim zusätzlich eine Urkunde, in der die Bewohner Geldersheims (Geltershaim) sich verpflichten, die Zinsen abzugeben. Der Bischof erhält wiederum davon einen Revers, in dem ihm das Recht auf Wiederlösung zugestanden wird.
Peter von Maßbach (Peter v. Masbach) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Goldgulden. Im Gegenzug verpfändet ihm der Bischof jährlich 50 Gulden auf den Gefällen zu Geldersheim (Geltershaim).
Hieronymus Geis, ein Würzburger Bürger, leiht Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden. Dafür verpfändet ihm der Bischof jährlich 50 Gulden zu Zinsen.