Die Markgräfin Anna von Brandenburg (Ann Marggrauin von Brandenburg) verschreibt Bischof Andreas von Gundelfingen 2200 Mark Silber, die dem vorgeschriebenen Edelmetallgehalt entsprechen. Jede Mark wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet. Zehn Jahre danach gehen Graf Berhold VII. von Henneberg (Berthold von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich (Hainrich) mit Bischoff Gottfried von Hohenlohe einen Vertrag bezüglich etlicher Lehen und Pfandschaften ein. In diesem Vertrag wird eine Mark Silber für 250 Pfund gerechnet.
Bischof Otto von Wolfskeel verbündet sich für die Dauer des Kriegs mit den Nürnberger Burggrafen Johann III. und Albrecht dem Schönen sowie Graf Heinrich VI. von Henneberg-Schleusingen gegen die Städte Nürnberg (Nurenberg), Würzburg (Wirtzburg) und Windsheim (Windshaim).
Monumenta Zollerana. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, Band 3. hg. v. Rudolph Freiherr von Stillfried/ Traugott Märcker, Berlin 1857.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Otto von Wolfskeel leiht Kaiser Ludwig IV. und seinen Söhnen für ihren Anteil an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels eine Geldsumme. Dadurch sind auch die Ansprüche Udahilds von Rieneck und der Herren von Hanau daran zufriedengestellt. Als Berthold von Henneberg-Schleusingen (Grave Berthold von Hennenberg) als Sekretär für Kaiser Ludwig IV. arbeitet, handelt er für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser den nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält. Er informiert Bischof Albrecht von Hohenlohe über das Vorhaben, weil Bischof Otto von Wolfskeel zu dem Zeitpunkt bereits verstorben ist: innerhalb von 14 Tagen soll der Pfandschilling für Gemünden am Main entrichtet werden und daraufhin soll der Anteil an denjenigen übergehen, der die Zahlung getätigt hat.
Berthold von Henneberg-Schleusingen handelt als Sekretär Kaiser Ludwigs IV. für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält, welche eigentlich dem Kaiser zustehen. Fries schreibt, dass dieses Geschäft nicht zustande gekommen sei. Einen genauen Grund kann er hierfür nicht nennen. Kaiser Ludwig IV. schreibt dennoch erneut einen Brief an Bischof Albrecht von Hohenlohe, in dem er sein Einverständnis gibt, dass Graf Heinrich von Henneberg den kaiserlichen Anteil an Schloss und Stadt Gemünden und Rothenfels bei Bezhalung des Pfandschillings erhalten darf. Zusätzlich schickt der Kaiser noch einen Unterhändler namens Arnold Gailing (Arnold Gailing). Stefan II., Herzog von Bayern und Pfalzgraf zu Rhein, Sohn Kaiser Ludwigs IV. schreibt dem Bischof ebenfalls einen Brief mit gleichem Inhalt.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer hatte bereits im März eine Nachricht an Bischof Albrecht von Hohenlohe und den Unterhändler Arnold Gailing (Arnold Gailing) geschickt, mit dem Inhalt, dass der Bischof ihm gestatte, dass Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen das vom Bischof gesetzte Pfand auf die kaiserlichen Anteile an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels auslösen darf. Bischof Albrecht von Hohenlohe versichert in diesem Zug, dem Kaiser eine Antwort zukommen zu lassen, was allerdings nicht innerhalb der gesetzten Monatsfrist geschieht. Deshalb schickt Kaiser Ludwig IV. nun erneut Arnold Gailing mit einer Botschaft an den Bischof nach Würzburg. Aber die Pfandablösung kommt erneut nicht zustande.