Biebelried (Bibelriet) umfasst ein alt wust Schloss und ein Dorf. Wolfram von Zabelstein (Zabelstain) gibt seinen dortigen Besitz im Umfang von 14 Huben Bischof Gottfried und bekommt ihn als Lehen verliehen.
Heinrich von Boxberg (Bocksberg) trägt seinen Allodialbesitz (Güter, Nutzrechte und Gefälle) in Bieringen (Biringen) bei Krautheim (Crauthaim) Bischof Otto von Lobdeburg und dem Hochstift Würzburg als Lehen auf und empfängt diese wieder. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind das Schloss Boxberg (Boxberg schlos), Igersheim (Egershaim), Osterburken (Burchhaim), Sennfeld (Senvelt) und Wemmershof (Wenneshoffen).
Heinrich und Dietrich von Bibra (Bibra) übergeben ihren Anteil an der Burg zu Bibra (Bibra) Bischof Otto von Wolfskeel und erhalten ihre Anteile als Lehen zurück. Der Bischof lässt sich das Öffnungsrecht zubilligen, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Der Ritter Götz von Berlichingen (Berlichingen) und Beringer, der Sohn seines Bruders, tragen ihren Anteil an Berlichingen (Berlichingen) Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen auf und erhalten ihn als Lehen zurück.
Die Brüder Simon und Heinrich von Schlitz, genannt von Gortz (Slitz genant von Gortz) übertragen für 150 Gulden Bischof Gerhard von Schwarzburg das Dorf Rymboldesdorf (Rymbolds) und erhalten es als Lehen. Sie verpflichten sich, dieses Lehen als Erbburgmänner im Schloss Bischofsheim (Bischofshaim) zu verdienen.
Johann von Egloffstein kauft den Zehnt zu Tauberscheckenbach (Scheckenbach) von Leonhard von Ehenheit (Ehenhait) und trägt ihm diesen als Lehen auf. Dafür verschreibt er dem Hochstift die Hälfte des Schlosses und seines Hofs zu Bergtheim (Berchthaim unter den Baumen) mit allen Zugehörigen und öffnet dem Stift auf ewige Zeiten den Hof.
Hans Hornf (Hornf) und seine Mutter Anne übergeben die Hälfte am Weiler Berger, der oberhalb von Höchstadt (Hochstet) liegt, an das Hochstift und erhalten ihren vormalingen Besitz als Mannlehen verliehen.
Wilhelm von Henneberg behauptet, dass das Schloss Dornberg (Dornburg) von ihm und seiner Herrschaft als Lehen verliehen wird. Bischof Johann von Egloffstein geht rechtlich dagegen vor. Wilhelm von Henneberg trägt Bischof Johann das Dorf Jüchsen (Jugshaim) und Schloss Hutsberg (Hutsberg) als Lehen auf unter der Bedingung, dass er im Fall einer rechtlichen Niederlage (also dass das Schloss nicht von Henneberg als Lehen vergeben wird) Dornberg selber vom Hochstift als Lehen empfängt und der Hutsberg wieder sein freies Eigentum wird.
Lukas von Lichtenstein Liechtenstain) übergibt die Wüstung Betz (Bez) bei Merlach (Merlach) an Bischof Konrad von Thüngen, der sie ihm als Mannlehen aufträgt.
Niklas Bayer (Bayr), der Pfarrer von Seßlach (Seslach), verkauft ein kleines Erbgut bei Bischwind (Bischwindt), das zur Pfarrei Seßlach gehört, für 25 Gulden an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain). Dieser soll das Gut als Rittermannlehen empfangen.