Leonhard Leuber (Leuber) verkauft seine Behausung bei den Pfarrtürmen (Pfaffenthürn) im Würzburger Stadtteil Sand (Sand) an den Würzburger Bischof.
Dompropst Burkard baut zu Bischof Gebhard von Hennebergs Regierungszeit einige kleine Häuser an der Stelle, wo sich zum Zeitpunkt des Regests der Hof Katzenwicker (Catzenweicker) hinter dem Domstift befindet, und lässt die Häuser von Leuten bewohnen, die dem Domstift zinspflichtig sind.
Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Markolf von Ulsenheim (Ulsenhaim) hat 1242 etliche Güter in Ulsenheim (Ulsenhaim) an Äbtissin Irmgard und ihr Dominikanerinnenkloster St. Markus in Würzburg übereignet. Bischof Hermann von Lobdeburg bringt diese Güter in einem Tauschgeschäft an das Hochstift Würzburg und übergibt dem Kloster 85 Morgen Weingarten unter dem Stain bei Carlstat gelegen, ein von der Bede befreites Haus in Karlstadt (Carlstat) samt Kelter. Laut Nachtragsschreiber sind von der erstgenannten Stiftung auch Wüstphül (Wustfilden), die Wildburg (Wielberg), der Sternberg (Sternberg), der Zehnt von Rieden (Rieden Zehent) und 57 Morgen Land im Gramschatzer Wald (Cramschnit) betroffen.
Stadelmann, Walter: Die Herren von Ulsenheim (1112 – 1242/70) und die Frühgeschichte des Klosters St. Markus zu Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 65 (2013), S. 11-28.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht Dieter, Apel und Otto von Lichtenstein ihre Burggüter zu Lichtenstein (Liechtenstain). Diese Lehen umfassen auch ein Wohnhaus (kemnaten haus und hofstat mit iren zu und eingehorungen).
Bischof Konrad von Thüngen nimmt wegen Georg Rauingers (Rauinger) Beteiligung am Bauernkrieg dessen Haus zum Daniel in Würzburg in Besitz und verkauft dieses an Johann von Riedern (Riedern).
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt dem Silberboten Hans Lerch (Lerch) die mittlere Behausung im Dietricher Viertelhof zu bewohnen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt aus Gnade seinem Reiterboten Hans Karlbeck ( Carlbeck) das Haus unter den flaischbencken von Jakob Pfaff (Pfaff), der wegen seiner Beteiligung am Bauernkrieg das Bürgerrecht verloren hat.
Bischof Konrad von Thüngen übergibt Hans Lerch (Lerch) noch weitere Räume und einen Dachboden (vermutlich im Dietricher Viertelhof) zur lebenslangen Nutzung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).