Fries verweist für Informationen über die Verleihung und der Nutzung der Vogelweide (Vogelwaid) in den Heidingsfelder Wäldern (Haidingsfelder Wälden) auf eine Quelle.
Nachdem Bischof Heinrich I. von Würzburg, ein geborener Graf von Rothenburg ob der Tauber, 1002 das Stift St. Johannes der Täufer zu Haug erbaute, weihte und stiftete, schenkt König Heinrich II., der danach Kaiser wird und in Bamberg begraben ist, auf Bitten des Bischofs das Kloster St. Martin von Forchheim (das closter vnd Abbtei zu Forchaim) mit ihren Dörfern, Leibeigenen und Gütern und besonders die beiden Dörfer Erlangen und Eggolsheim, die im Radenzgau liegen (die bede dörfere Erlangen, vnd Egolueshaim im Ratensgaw gelegen), zusammen mit allen anderen Zugehörungen, Gewässern, Wäldern, Weinbergen und Weiden im Umkreis von einer Wegmeile dem Stift Haug.
Schloss und Dorf Biebelried (Bibelriet) gehörten einst den Edelleuten von Biebelried. Der letzte männliche Erbe des Geschlechts hinterlässt zwei Töchter, Mechthild und Agnes. Als Mitgift für die Heirat zwischen der älteren Mechthild und Sigbert von Windheim (Windhaim) sowie für die Heirat zwischen Agnes und Swigger von Oberbach (Oberbach) werden Schloss, Dorf, Weingärten, Wälder, Wiesen, Weiden, Gewässer- und Fischereirechte zwischen den beiden aufgeteilt. Doch dürfen sie diese Güter erst nutzen, wenn ihre Mutter Hedwig gestorben ist. Trotzdem verkauft Swigger von Oberbach seinen Halbteil Bischof Hermann von Lobdeburg für 300 Pfund Heller. Da er diese Güter nicht übergeben kann, verpfändet er dem Stift jährlich 30 Pfund Heller bis zum Tod seiner Schwiegermutter auf dem Dorf Brodswinden (Gotsbrechtswindhaim) sowie auf der Vogtei über die Dörfer Ratzenwinden (Ratzenwindhaim), Witzelsdof (Wicelsdorf), Oberrammersdorf (Rumholtsdorf), Winterschneidbach (Windisch Schnaitbach) und Claffheim (Clafhaim). Sigbert von Windheim verkauft seinen Anteil dem Bischof auf die selbe Weise. Hierüber kann Fries jedoch keine Unterlagen finden.
Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Philipp der Ältere von Weinsberg leiht den Einwohnern von Lipprichhausen (Liprichshausen) 20 Gulden zu einem jährlichen Zins von einem Gulden. Jene verpfänden ihm dafür ihre kommunalen Viehweiden und Gewässer.
Die Dörfer Abersfeld (Abersfeldt) und Rednershof (Raidnitz) im Amt Mainberg (Mainberg) einigen sich mit dem Kloster Mariaburghausen (Closter Mariaburghausen) über die Weide- und Triebrechte der Dorfbewohner sowie der Untertanen des Klosters zu Kreuzthal (Creutzstall) in den Birkenwäldern des Klosters: Die Bewohner von Abersfeld und Rednershof sollen die jungen Schläge drei Jahre lang hegen, die Äbtissin von Mariaburghausen hingegen die Schläge so behauen, dass die Einwohner der Dörfer ihr Vieh in den Birkenwald treiben können. Außerdem sollen die Bewohner von Abersfeld, Rednershof und Kreuzthal sich über zehn unbebaute Landstücke von den Wiesen im Elesgrund einigen, über die die Bewohner von Abersfeld und Rednershof ihr Vieh nicht treiben dürfen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Anteil des Hochstifts am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mit den dazugehörigen Bauten, fünf Selden am Schlossberg, dem Dorf Herbelsdorff (Herbelsdorff) und der Hälfte am Dorf Buch (Buch) sowie allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten, Gerichten, Privilegien, Leuten, Gütern, Diensten, Gülten, Zinsen, Renten, Gefällen, Gehölzen, Äckern, Wiesen, Seen, Deichen, Gewässern, Weiden, dem Pflugfeld und Sonstigem, außerdem einen Anteil am zum Schloss gehörigen gemeinen Wald, außerdem einen Wald namens (Leiden sowie den Wald rund um den Lichtenstein, zwei zehntfreie Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frikendorff an der Baunach) und deren Nutzrechte, die Zehnten von Herbelsdorf (Herbilsdorff) und Lorre (evtl. Lohr) mit ihren Rechten, und weiteres, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, des Landgerichtszwangs und der Zentobrigkeit, nach Laut eines übergebenen Registers für 3000 Gulden urtätlich an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain), Amtmann zu Bramberg (Bramberg). Die genannten Güter und Rechte sind mit Ausnahme der beiden Zehnten vom verstorbenen Jakob von Lichtenstein an das Hochstift gekommen; Sebastian von Lichtenstein soll all dies mit Ausnahme des Zehnten als ritterliches Mannlehen empfangen.