Das Drittel des Zehnten in Forst, ein Dorf, das im Amt Mainberg liegt (Forst ain dorf im Ambt Mainberg), nimmt der Ritter Konrad von Heldritt (Conrat von Heldrit riter) von Bischof Gottfried von Hohenlohe zum Lehen.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Grave Wilhelmen von Hennenberg) tauscht das hennebergische Amt Mainberg (Ambt Mainberg) gegen die würzburgische Stadt Meiningen (stat Mainingen). Dabei wird Leutersdorf hennebergisch.
Löffelsterz kommt mit dem Amt Mainberg an das Hochstift. Fries verweist auf ein eigenes Buch für dieses Amt.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Bede, Zinsen, Gülte, Schäfereirechte und alle anderen Nutzrechte in Dorf und Gemarkung Dingolshausen (Dingoltzhausen) für 2000 Gulden in grober Münze gegen einen jährlichen Zins von 100 Gulden an Barbara, geborne Rüsenbach (Ruesenbach), die Witwe des Bamberger Bürgers Erasmus Zoller (Zoller) und Ehefrau von Christof Stieber von Rabeneck (Stiebers zu Rabeneck). Zuvor hatte Barbara dieselbe Summe Graf Wilhelm von Henneberg als Pfandschaft geliehen, diesen Schuldtitel hatte Bischof Konrad von Thüngen nach dem Kauf des hennebergischen Amts Mainberg (Mainberg) übernommen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet Karl von Redwitz, dem Amtmann von Mainberg (Carl von Redwitz Amptman zu Mainberg) jährliche Einkünfte aus den Kammergefällen in der Höhe von 250 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Sollten die Kammergefälle diese Summe nicht erbringen können, setzt er ihm als Pfand das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof (Reichleshoff) mit allen damit verbundenen Nutzungsrechten ein.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zahlt Karl von Redwitz 1500 Gulden von den 5000 Gulden, die ihm sein Vorgänger Konrad von Bibra für 250 Gulden jährlicher Einkünfte auf den Kammergefällen verschrieben hatte. Für die verbleibenden 3500 Gulden wird eine neue Pfandurkunde ausgestellt, die wiederum das Dorf Forst und den einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt hat.
Dem Domherren Jakob von Bibra stehen 150 Gulden Zinsen bei einer Pfandsumme von 3000 Gulden auf dem Kammergefellen zu. Diese Verpfändung steht im Zusammenhang mit dem Kauf Mainbergs (Mainburg) im Jahr 1542.
Die Dörfer Abersfeld (Abersfeldt) und Rednershof (Raidnitz) im Amt Mainberg (Mainberg) einigen sich mit dem Kloster Mariaburghausen (Closter Mariaburghausen) über die Weide- und Triebrechte der Dorfbewohner sowie der Untertanen des Klosters zu Kreuzthal (Creutzstall) in den Birkenwäldern des Klosters: Die Bewohner von Abersfeld und Rednershof sollen die jungen Schläge drei Jahre lang hegen, die Äbtissin von Mariaburghausen hingegen die Schläge so behauen, dass die Einwohner der Dörfer ihr Vieh in den Birkenwald treiben können. Außerdem sollen die Bewohner von Abersfeld, Rednershof und Kreuzthal sich über zehn unbebaute Landstücke von den Wiesen im Elesgrund einigen, über die die Bewohner von Abersfeld und Rednershof ihr Vieh nicht treiben dürfen.
Ergänzend zu dem Vertrag zwischen Bischof Melchior von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades vom 21. Mai 1552 werden noch sechs zusätzliche Vereinbarungen beschlossen: 1) Da der Bischof die geforderte Summe Bargeld nicht vollständig aufbringen könne, solle er die Differenz in Silbergeschirr begleichen. 2) Der Bischof habe die Schulden des Markgrafen zu übernemen, die er zwischen dem 21. Mai 1552 und dem 06. Oktober 1552 aufnehme. 3) Der Bischof solle dem Markgrafen folgendes militärisches Gerät ins Feldlager überstellen: Zwei Doppelgeschütze (doppel karthaunen), ein Geschütz (notschlangen) und zu jedem Geschütz 200 Stück Kugeln in drei Größen mit 200 Zentner Pulver und zusätzliche 200 Zentner Pulver. 4) Nach dem Vertrag vom 21. Mai 1552 stehe den Markgrafen das Würzburger Amt Mainberg (Mainberg) zu, es sei denn, Wilhelm von Grumbach (Grumbach) setzte sich dafür ein, dass es weiterhin würzburgisch bleibe. Der Bischof solle Wilhelm von Grumbach dafür eine Summe, die der Markgraf dem Grumbacher versprochen habe, angemessen ersetzen, indem er die Lehen des Wilhelm von Grumbach in Eigengut umwandele. Dieser Vorgang dürfe aber nicht ohne die Bewilligung des Markgrafen geschehen. 5) Bischof Melchior solle Christof von Steinrück ( Stainrücken) bezüglich einer alten Urfehde auszahlen. 6) Bischof Melchior solle die Legata, die Bischof Konrad von Bibra einem Konrad von Bibra (Bibra) und dessen Schwester verschafft habe, bezahlen.