Das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) werden von den bayerischen Herzögen Stefan, Friedrich und Johann (her Steffan her Fridrich vnd her Johann Hertzogen zu Bairen) und Johann und Gerlach von Hohenlohe (Hanns auch Gerlach Heren von Hohenlohe)1387 an Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Stift verkauft. Da die Stadt sehr baufällig ist, erlässt Bischof Gerhard den Einwohnern eine Zeit lang das Ungeld, um die Stadt damit zu erneuern. Fries verweist ebenfalls auf einen Gerichtsprozess zwischen Herzog Wilhelm von Bayern (Hertzog Wilhelm von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen.
Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderich) und Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johanns zu Sachsen) lassen eine Schrift ausgeben. Diese besagt, dass die Lehensmänner sowie die armen Leute, welche der Ritterschaft im Raum Coburg (Coburgischen) und weiteren Adeligen unterstehen, aus Würzburg (Wurtzburgisch), Bamberg (Bambergisch) und der Markgrafschaft Brandenburg (MarggrafischHertzog wilhelmen) einen seligen Brief ausstellen lassen, womit sie von der Abgabe befreit sind. Dies geschieht vermutlich deshalb, da auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) ein Beschluss gefasst wird, welcher jedem Fürsten vorschreibt eine Abgabe zur Finanzierung der königlichen Regierung und des Kammergerichts beizusteuern.
Bischof Lorenz von Bibra verbündet sich für neun Jahre mit Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz und Herzog Wilhelm IV. von Bayern.
Die Herren von Hohenlohe kommen in den Besitz der Städte und Schlösser Lauda (Lauden) und Jagstberg (Jagsberg). Lorenz Fries vermutet, dass eine Heirat dafür verantwortlich ist. Zwischen Wilhelm IV., Herzog von Bayern (Hertzog Wilhelmen von Bairen) und Bischof Konrad von Thüngen liegt eine Rechtfertigung vor. Die Herren von Hohenlohe verkaufen jene dann an das Hochstift Würzburg. Wie das Schloss und die Stadt Lauda dann aber an die Herzöge von Bayern gefallen sind, kann Lorenz Fries nicht anhand der Akten der bischöflichen Kanzlei belegen.
Monumenta Boica 44, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1896.
Unter Bischof Lorenz von Bibra ist ein Bayer namens Wolfgang Rosenbusch (Wolff N Rosenbusch) als Schreiber in der Kanzlei beschäftigt. Dabei kopiert er etliche Urkunden über die vier Schlösser und Städte Gemünden am Main, Rothenfels, Lauda und Jagstberg (die vier schloß und stete Gemünde, Rotenfels, Lauden und Jagsperg). In diesem Zug sorgt der Schreiber dafür, dass die vier Städte und Schlösser Herzog Wilhelm IV. von Bayern anheimfallen. Daraufhin richtet Wilhelm IV. an Bischof Lorenz von Bibra und nach dessen Tod an seinen Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen die Forderung, den daraufstehenden Pfandschilling an ihn abzugeben. Bischof Konrad von Thüngen weigert sich, das Pfand zu bezahlen, und sagt, dass die vier Städte und Schlösser nicht Pfand des Herzogtums Bayern seien, sondern Eigentum des Würzburger Stifts. Deshalb reicht Herzog Wilhelm IV. von Bayern vor dem Gericht des Schwäbischen Bundes Klage gegen den Würzburger Bischof ein. Der Bischof reagiert darauf zunächst nicht, um dann schließlich unter Kaspar von Kaltenthal, Doktor und Domherr (Bundsrichter Doctor Caspar von Kaltental Domher), als Richter vor dem Reichskammergericht eine Verhandlung zu erhalten. Da die bayerische Seite jedoch nicht vor Gericht erscheint, bleibt der Streit zunächst unentschieden. Bezüglich des Rechtsstreits weist Fries auf zahlreiche Verhandlungen, die er nicht in dem Eintrag nennt, da sie zu viel Platz einnehmen würden. Er verweist deshalb auf den Aktenschrank, in dem alle Urkunden diesbezüglich liegen (zu hofe ins schranck privilegiorum in der triten laden der rechten zeil unter dem titel Vier stete oder Beirische Handlung).
Ludwig V., Kurfürst von der Pfalz (Pfaltzgrave Ludwig Churfurst) veranstaltet ein Fürstenschießen in Heidelberg. Anwesend sind der Trierer Erzbischof Richard von Greiffenklau zu Vollrads (Bischof zu Trier), der Würzburger Bischof Konrad von Thüngen ( Bischof zu Wurtzburg), der Straßburger Bischof Wilhelm III. von Hohnstein (Bischof zu Strasburg), der Freisinger Bischof Philipp von der Pfalz (Bischof zu Freising), der Bischof von Speyer Georg von der Pfalz (Bischof zu Speir), der Utrechter Bischof Heinrich von der Pfalz (Bischof zu Utrecht), der Regensburger Bischof Johann III. von der Pfalz (Bischof zu Regenspurg), der Pfalzgraf selbst, die Brüder Herzog Ernst, Herzog Ludwig X. von Bayern, Herzog Wilhelm IV. von Bayern ( Hertzog Fridrich, Herzog Wilhelm und Hertzog Ludwig gebrudere, alle von Bairen), Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggrave Casimir von Brandeburg), Herzog Johann II. von Pfalz-Simmern (Hertzog Hanns von Simeren), die Brüder Herzog Ottheinrich und Herzog Philipp von Pfalz-Neuburg (Hertzog Othainrich, hertzog Philips, gebrudere von Neuburg) und Landgraf Philipp I. von Hessen (Landgrave Philips von Hessen) sowie andere. Sie beschließen gemeinsam, in ihren jeweiligen Einflussbereichen Trinkgelage und Gotteslästerung zu verbieten.
Es gibt einen Rechtsstreit zwischen Mainz und Hessen, den der Bischof von Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg schlichten sollen. Landgraf Ludwig von Hessen klagt gegen Bischof Konrad von Mainz und Johann von Brunn soll den Streit schlichten. Landgraf Wilhelm IV. hat die Einwohner von Hiltrich (Hiltrichs), Simmerhausen (Simershausen) und Lahrbach (Larbach) in seinem Verspruch. Für die Täuschung Konrad von Thüngens durch Landgraf Ludwig von Hessen und Herzog Johann von Sachsen verweist Fries auf eine Quelle. Fries verweist auf ein Buch des Sekretärs Peter Klarmann zu diesem Krieg.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels für 2000 Goldgulden einen jährlichen Zins von 100 Gulden auf den Kammergefällen an Jörg von Leutzenbronn (Lutzenbrun), dessen Ehefrau Juliane (geborene von Rosenberg) und ihre Erben. Juliane hat diese Summe zuvor an Graf Wilhelm von Henneberg geliehen; beim Kauf des Amtes Mainberg ist diese Summe verrechnet worden. Bischof Konrad von Bibra verpfändet daher den Eheleuten die Beden, Renten, Zinsen, Gülten, Nutzrechte und sonstigen Einkünfte des Hochstifts im Dorf Baldersheim (Baldershaim); die Ablösung muss ein Jahr vor Letare angekündigt werden.