Schloss und Dorf Biebelried (Bibelriet) gehörten einst den Edelleuten von Biebelried. Der letzte männliche Erbe des Geschlechts hinterlässt zwei Töchter, Mechthild und Agnes. Als Mitgift für die Heirat zwischen der älteren Mechthild und Sigbert von Windheim (Windhaim) sowie für die Heirat zwischen Agnes und Swigger von Oberbach (Oberbach) werden Schloss, Dorf, Weingärten, Wälder, Wiesen, Weiden, Gewässer- und Fischereirechte zwischen den beiden aufgeteilt. Doch dürfen sie diese Güter erst nutzen, wenn ihre Mutter Hedwig gestorben ist. Trotzdem verkauft Swigger von Oberbach seinen Halbteil Bischof Hermann von Lobdeburg für 300 Pfund Heller. Da er diese Güter nicht übergeben kann, verpfändet er dem Stift jährlich 30 Pfund Heller bis zum Tod seiner Schwiegermutter auf dem Dorf Brodswinden (Gotsbrechtswindhaim) sowie auf der Vogtei über die Dörfer Ratzenwinden (Ratzenwindhaim), Witzelsdof (Wicelsdorf), Oberrammersdorf (Rumholtsdorf), Winterschneidbach (Windisch Schnaitbach) und Claffheim (Clafhaim). Sigbert von Windheim verkauft seinen Anteil dem Bischof auf die selbe Weise. Hierüber kann Fries jedoch keine Unterlagen finden.
Bischof Hermann von Lobdeburg kommt durch den Tod von Hedwig von Biebelried in den Besitz der Güter in Biebelried, die ihm laut den Verträgen mit Swigger von Oberbach und Sigbert von Windheim zustehen. Er verkauft dieselben Güter an Konrad von Bücholt (Buchelt), Bruder der Johanniterkommende in Würzburg und Compther, für 260 Silbermark. Er lässt sich jedoch ein Wiederkaufsrecht zusichern. Über das Rechtsgeschäft übergibt Konrad von Büchold dem Bischof ein Revers.