Im Amt Lauda (Lauden) besitzt das Hochstift Würzburg viele Leibeigenen sowie Einkünfte aus Bede und Steuern (gefelle).
Die Leibeigenen der ersten Bede im Amt Lauda (Lauden) heißen Hofleute (Hoffleute). Von ihnen gehören etwa 40 Frauen und Männer zum Amt Lauda. Der Keller hat ihre Namen und ihre Wohnung in einem Register verzeichnet. Keiner von ihnen wohnt im Ort Lauda selbst, sondern mindestens zwei Meilen von Lauda entfernt im Amt. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn geben. Nach ihrem Tod wird das beste Kleid als Steuer verlangt. Ein verheirateter Mann entrichtet jährlich die Leibbede. Ihre Höhe richtet sich nach seinem Vermögen. Sie beträgt jedoch nicht mehr als ein altes Pfund. Gewöhnlich sind es 13, 20 oder 24 Pfennige. Nach dem Tod des Leibeigenen muss das beste Hemd abgegeben werden. Die Männer kommen immer am 26. Dezember, dem Tag des heiligen Stephan, nach Lauda und bezahlen ihre Leibbede von ca. zwei Gulden. Danach erhalten sie vom Keller eine Mahlzeit. Die Männer sind verpflichtet, dem Keller bei diesem Anlass mitzuteilen, welcher von den Leibeigenen verstorben ist und wer neu geboren wurde.
Eine zweite Gruppe von Leibeigenen, die zum Amt Lauda gehören, sitzen zum überwiegenden Teil im Dorf Distelhausen (Distelhausen). In diesem Ort sind alle Einwohner Leibeigene. Zusammen entrichten die Leibeigenen dieser Bede jährlich eine Angabe in Höhe von 30 Gulden in Gold und 21 Pfund. Die Leibeigenen dürfen selbst bestimmen, wieviel jeder einzelne zu bezahlen hat. Die Summe muss jedoch erbracht werden. Zudem geben die Einwohner von Distelhausen jährlich ein Leibhuhn. Nach dem Tod eines Leibeigenen wurde von den Frauen das beste Kleid und von den Männern das beste Hemd als Abgabe verlangt. Wenn ein Leibeigener aus Distelhausen an einen anderen Ort ziehen will, hat er seit altem Herkommen dazu das Recht. Zuvor muss er der Gemeinde jedoch seinen entsprechenden Teil an der Leibbede entrichten. Weiterhin muss er dem Keller jährlich ein Leibhuhn bis an sein Lebensende geben. Bei seinem Tod muss ebenfalls eine Abgabe geleistet werden. Folgendermaßen wird seit altem Herkommen mit fremden Leibeigenen verfahren, die sich in Distelhausen niederlassen. Wenn er dort von seinem Leibherren in Jahr und Tag nicht gefordert wird, gehört er zum Haus Lauda. Falls er ein Leibhuhn an einen anderen Herren entrichtet, soll man das geschehen lassen. In diesem Fall steht die Abgabe bei seinem Tod jedoch weder dem anderen Herren noch dem Amt Lauda (Lauden) zu.
Die Leibeigenen, die zur Großrinderfelder (Rinderfelder) Bede gehören, haben zur Zeit des Pfalzgrafen Otto II. von Pfalz-Mosbach 30 Gulden in Münzen entrichtet. Da viele reiche Bauern gestorben und die nun lebenden Leibeigenen arm sind, kommen nicht mehr als zwölf Gulden zusammen. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn entrichten. Im Todesfall wird vom Besitz der Männern das beste Hemd und von den Frauen das beste Kleid als Abgabe verlangt.
König Ruprecht besitzt sein Leben lang das Schloss, das Amt und die Stadt Lauda (Lauden). Nach seinem Tod geht der Besitz über an Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach. Dessen Sohn Otto II. von Pfalz-Mosbach verpfändet den Besitz für 1900 Gulden an Graf Philipp von Rieneck. Otto II. überträgt sein Ablösungsrecht an Pfalzgraf Philipp, der Amt, Stadt und Schloss für 1900 Gulden von Landgraf Johann von Leuchtenberg (Leuchtenberg), dem Erben von Graf Philipp von Rieneck, an sich bringt. Als aber Pfalzgraf Philipp Bargeld im Landshuter Erbfolgekrieg (Bairischen Krieg) Bargeld benötigt, verkauft er Schloss, Stadt und Amt für 25000 Gulden an Ludwig von Hutten (Huten).
Auf dem Reichstag zu Köln wird beschlossen, dass Ludwig von Hutten (Huten) Schloss, Amt und die Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra abtreten muss, da das Hochstift Würzburg ein ewiges Wiederlösungsrecht besitzt. Der Betrag wird auf die einst von Ludwig von Hutten (Huten) gezahlte Summe festgelegt, 4000 Gulden soll er zusätzlich für entstandene Schäden erhalten.
Pfalzgraf Philipp ordnet an, dass Sebastian von Abelsheim (Abeltzhaim), Georg von Rosenberg (Rosenberg) und Moritz Zobel (Zobel), welche etliche Lehen des Hauses Lauda (haus Lauden) tragen, diese zukünftig von Bischof Lorenz von Bibra und dessen Nachfolgern empfangen sollen. Diese Lehen betreffen Distelhausen (Destelhausen), Großrinderfeld (Gros Rinderfelt), Königheim (Kennighaim), Hardheim (Harthaim), Gerlachsheim (Geroltzhaim Closter, dorff), Mützenbrunn (Neutzenbrun), Ober- und Unterwittstadt (Wittstatt Ober, Nider), Bretzingen (Bretzighaim), Höpfingen (Hoffrike), Waldstetten (Waldstetten), Schweinberg (Schweinberg), Erfeld (Ersfelt), Steinfurt (irrtümlich Stainvelt), Dornberg (Dornberg), Vollmersdorf (Wolffersdorff) und Rütschdorf (Rutzendorff).
Ludwig von Hutten quittiert über 29000 Gulden und tritt Amt, Schloss und Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra ab.
Pfalzgraf Philipp gibt Bischof Lorenz von Bibra und dem Hochstift Würzburg eine neue Kaufverschreibung über Lauda.
Bischof Konrad von Bibra bittet Herzog Ulrich von Württemberg, ihm 20000 Gulden für mehrere Jahre zinslos zu leihen. Der Herzog schlägt ihm jedoch vor, er solle ihm alle Güter des Stifts für ein Jahr verpfänden. Dies lehnt Bischof Konrad ab. Er möchte, dass der Herzog für die Verpfändung des Amtes Lauda (Lauden) ihm entweder 20000 Gulden für die Dauer von fünf Jahren oder zweimal 10000 Gulden für die Dauer von zehn Jahren leiht. Darum bittet er am 02. April 1542. Herzog Ulrich weigert sich jedoch am 06. April, dem Bischof das Geld länger als vier Jahre zu leihen. Über weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit findet Fries nichts.