Bischof Rudolf von Scherenberg und die Markgrafen Herr Friedrich und Herr Sigmund von Brandenburg Ansbach (Fridrich und Sigmund gebruders Marggrauen zu Braendenburg Onoldsbach), Brüder, haben sich vertragen und es kam zu dem Vergleich, dass diese keine Juden in ihren Fürstentümern haben wollen. Und die Juden die sich unter der Obrigkeit der Fürsten befinden, sollen sich mit der christlichen Schuldigern vergleichen.
am anderen Sontag des Aduents vor Tagesanbruch (frue vor tags) nehmen Anton von Bibra (Antoni von Bibra) und Neidhard von Thüngen (Nithart von Thungen), die Feinde Burians von Gutenstein aus Breitenstein (Burian von Guetenstain), Mainbernheim (Mainbernhaim) mit einer List ein, rauben die Stadt aus und nehmen etliche Gefangene. Sie bringen die Beute kurz danach zu Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach (Fridrichen von Brandenburg zu Onoldsbach), wo sie sich noch zu Fries' Lebzeiten in den Händen seiner Erben befindet.
Georg von Abenberg (Georg von Abenberg) versöhnt sich auf Betreiben des Markgrafen Friedrich IV. von Brandenburg-Kulmbach (Margraue Fridrichen) nach einem Streit wieder mit dem Hochstift Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra trifft sich in Bamberg mit Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim. Sie beschließen, dass keine anderen Münzen erlaubt sind, als die der vier Kurfürsten am Rhein: Die Gulden des Pfalzgrafen Philipp (pfaltzgraue Philipsen), die in Neumarkt in der Oberpfalz (Newenmark) geprägt werden, die Münzen des Herzogs Albrecht von Sachsen ( Herzogen von Sachsen Marggraue Albrechten), die von Kurfürst Sigmund von Österreich (Herzoge Sigmunden von Osterreich), von Herzog Otto V. von Bayern (Herzoge Oten von Bairen) und die Friedrichs V. von Brandenburg (Fridrichen von Brandenburg). Außerdem sind die Gulden der Herren von Weinsberg (Weinsperger) zu Basel (Basel), Frankfurt (Franckfurt) und Nördlingen (Nördlingen) geprägt, sowie Königssteiner Münzen (Kunigstainischen), geprägt in Nürnberg (Nurenberg), Köln (Cölner) und Werder (werder), akzeptiert. Solange das Gewicht gleich bleibt, hat die Mark 18,5 an Goldgewicht, die gemischte Mark dreieinhalb an Goldgewicht in Silber und zwei an Goldgewicht in Kupfer. Von diesen Gulden entsprechen nicht mehr als 107 Stück eineinhalb Kölner Mark (Colnisch mark). Bei großen Zahlungen werden 108 Stück zugelassen. Beide Bischöfe lassen Gewichte herstellen, um die Münzen zu überprüfen und zu vergleichen. Bischof Lorenz erlässt in diesem Sinn eine Ordnung für das Hochstift Würzburg.