Auf die Bitte Peters von Eberstein (Peters von Eberstain), gesteht Bischof Rudolf von Scherenberg dessen Frau Margaretha von Seinsheim (Margar[ete] geborn von Saunshaim), 1400 Gulden auf das Lehen und das Eigentum des Würzburger Hochstifts zu Marktsteinach (Markstainach) zu.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) stirbt bevor er Karl Zoller (Carn Zoller) das geliehene Geld zurückzahlen kann. Daher wendet sich Karl an die Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (Hannsen Truchsessen zu Sternberg) und Johann Zufras aus Althausen (Hannsen Zufrasen zu Althausen) . Diese klagen die Schulden von der Witwe Peters von Eberstein, Margaretha von Seinsheim, vor dem Landesgericht des Herzogtums Franken ein. Aus dem ersten Beschluss (ex primo decreto) des Gerichts erhalten sie die Güter des Verstorbenen zu Marktsteinach.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim geboren) verpfändet Moritz von Thüngen (Moritzen von Thungen) das Schloss Marktsteinach mit allem Zugehörigen für 1400 Gulden, welche ihr Bischof Rudolf von Scherenberg darauf bekannt hat. Sie behält sich als Erbin ihres seligen Mannes das Recht auf Auslösung vor.
Margaretha von Seinsheim (die fraw) einigt sich mit Johann Truchsess von Sternberg und Johann Zufras außergerichtlich im Bezug auf die Schulden, die ihr verstorbener Mann noch hatte.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim) bestätigt den Kauf des Schlosses Marktsteinach (Markstainach) mit Bewilligung ihres Curators und entäußert sich der Güter.