Bischof Johann von Brunn verpfändet die Auersburg (Aursperg) mit deren Zugehörungen für 220 Gulden und einem jährlichen Zins von 15 Gulden an die Brüder Eberhard, Mangold, Karl, Peter und Gerlach von Eberstein (Eberstain). Laut Nachtragsschreiber sind ebenfalls betroffen: die Wüstung Brand (Brenda; heute bewohnt), Hilders (Hilters), Wickers (Wikers), Findlos (Sindlins), Reuelberg (wahrscheinlich mit Reulbach zu identifizieren), Schandenhof (Schutten), Lahrbach (Larbach), Simmershausen (Simershausen), Wüstensachsen (Sachsen), Seiferts (Seifrids), Thaiden (Teyten) und Batten (Patten).
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Auf die Bitte Peters von Eberstein (Peters von Eberstain), gesteht Bischof Rudolf von Scherenberg dessen Frau Margaretha von Seinsheim (Margar[ete] geborn von Saunshaim), 1400 Gulden auf das Lehen und das Eigentum des Würzburger Hochstifts zu Marktsteinach (Markstainach) zu.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) leiht sich von Karl Zoller aus Ipthausen (Carln Zolleren zu Ipthausen) 180 Gulden und gibt ihm eine verbürgte Verschreibung. Diese besagt, dass er ihm das Geld am nächsten Tag Cathedra Petri, also dem 22. Februar zurückzahlt.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) stirbt bevor er Karl Zoller (Carn Zoller) das geliehene Geld zurückzahlen kann. Daher wendet sich Karl an die Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (Hannsen Truchsessen zu Sternberg) und Johann Zufras aus Althausen (Hannsen Zufrasen zu Althausen) . Diese klagen die Schulden von der Witwe Peters von Eberstein, Margaretha von Seinsheim, vor dem Landesgericht des Herzogtums Franken ein. Aus dem ersten Beschluss (ex primo decreto) des Gerichts erhalten sie die Güter des Verstorbenen zu Marktsteinach.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.
Die Brüder Johann und Philipp von Eberstein zu Flurstet (Hanns vnd Philips von Eberstain zu Fluerstete) sind die Erben ihres verstorbenen Vetters Peter von Eberstein (Peter irer vetern). Sie bekommen 500 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verzichten dafür auf ihre Ansprüche und Forderungen in Bezug auf Marktsteinach (Markstainach) für sich und ihre Erben.