Herzog Friedrich III. von Sachsen (Hertzog Friderich) und Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johanns zu Sachsen) lassen eine Schrift ausgeben. Diese besagt, dass die Lehensmänner sowie die armen Leute, welche der Ritterschaft im Raum Coburg (Coburgischen) und weiteren Adeligen unterstehen, aus Würzburg (Wurtzburgisch), Bamberg (Bambergisch) und der Markgrafschaft Brandenburg (MarggrafischHertzog wilhelmen) einen seligen Brief ausstellen lassen, womit sie von der Abgabe befreit sind. Dies geschieht vermutlich deshalb, da auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) ein Beschluss gefasst wird, welcher jedem Fürsten vorschreibt eine Abgabe zur Finanzierung der königlichen Regierung und des Kammergerichts beizusteuern.
Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel antworten wiederum auf die Rückmeldung der Gesandten der Ritterschaft. Sie sichern der Ritterschaft ihre Unterstützung bei deren Anliegen zu. Der Bischof und dessen Domkapitel sind sich bewusst, dass das Hochstift dem Adel beisteht und sich der Bischof um deren Anliegen kümmert. Die Städte und Landschaften fühlen sich in ihren Rechten und Freiheiten vom Adel eingeschränkt, weshalb sie eine Niederschrift jener nach dem alten Recht fordern. Diese Forderung resultiert aus den Beschlüssen des Reichstags zu Augsburg. Lorenz von Bibra hatte sich zum Zeitpunkt des Beschlusses unparteiisch verhalten, wodurch die Abgabe eingeführt wurde. Nun beschließt er auf die Forderung der Ritterschaft eine Antwort zu geben.
Bischof Friedrich von Wirsberg leistet zu Augsburg (Augspurgk) seine Lehenspflicht gegenüber Kaiser Ferdinand I.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) eine Steuer.
Bischof Friedrich von Wirsberg zieht unter Berufung auf das zugesicherte Geleit auf den Reichstag zu Augsburg (Augsburgk).
Bischof Friedrich von Wirsberg ersucht den erwählten Römischen Kaiser, Ferdinand I., auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) um die Verleihung seiner und seines Stifts Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Dieser Bitte wird nachgekommen. Der Kaiser verleiht ihm alle Mannrechte, Herrschaftsrechte und Lehen, samt den zugehörigen Nutzungsrechten, Gerichten und Insignien, die er und seine Vorgänger im Amt gängigerweise innehatten. Diese Verleihung geht sowohl vom Kaiser selbst als auch vom Reich aus. Im Gegenzug leistet er für die verliehenen Rechte die gewöhnliche monitäre Abgabe und einen Eid, in dem er bestätigt, dem Reich der Regalien wegen getreu zu dienen und es zu ehren. Auch verspricht er bei einer Strafandrohung von 60 Mark, gegenüber seinen Untertanen und den Männern des Hochstifts, unabhängig von deren Stand, ein rechtstreuer Herr zu sein. Abschließend gebietet er, dass weder andere Untertanen des Reichs noch getreue Boten ihn hierin behindern sollen.
Kaiser Ferdinand I. übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg zu Augsburg (augsburg) eine Deklaration seiner Regalien. Diese Belehnung findet jedoch, anders als bei seinen Vorgängern im Amt, in der Kaiserliche Kammer statt. Seine Vorgänger im Amt erhielten ihre Regalien unter freiem Himmel und der Blutfahne sowie den Fahnen des Hochstifts und des Herzogtums Franken, während der Kaiser auf seinem Lehnstuhl saß. Die Verleihung der Regalien soll jedoch, trotz der unterschiedlichen Form der Verleihung, von gleichem Wert sein.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt auf dem Reichstag zu Augsburg (Augsburg) vor Kaiser Ferdinand I. persönlich einen Steuersatz für das Empfangen von Lehen fest.
Bischof Friedrich von Wirsberg erhält auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk), auf dem er durch seine Räte vetreten ist, von Kaiser Maximilian II. seine Lehen. Das Geleit zu diesem Reichstag wird in Form von vier Gulden und vier Hellern beglichen.
Bischof Friedrich von Wirsberg setzt in der kaiserlichen Kammer auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk) die zu erhebende Steuer für das Empfangen eines Lehens fest.