Bezüglich des Eidformulars für die zu weihenden Äbte verweist Lorenz Fries auf den Liber Privilegiorum.
Die Seligentaler Nonne Kunigunde von Eberstein (Eberstain) übergibt Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihren Teil an Burg und Stadt Krautheim (Crauthaim) samt den zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Obrigkeitsrechten und Rechten. Dafür erhält sie vom Bischof Geld und leistet den Eid, sich an die Abmachung zu halten.
Im Liber Contractuum Egloffstain befindet sich ein Verzeichnis über die Prälaten, Grafen, Herren, Ritter, Knechte und Kommunen, die Bischof Johann von Egloffstein als ihrem Landesfürsten den Landfrieden geloben und schwören.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Fries verweist auf die Eide, die die Untertanen in Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipfe) den drei Fürsten Bischof Adolf von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. und Bischof Rudolf von Scherenberg leisten.
Die Ganerben stellen in Amorbach einen Burgfrieden und eine Ordnung auf, die jeder Ganerbe persönlich geloben muss.
Bischof Lorenz von Bibra wird als Ganerbe von Künzelsau (Contzelsaw) angenommen, gelobt den Burgfrieden und übergibt sein Revers.
Nach Bischof Lorenz von Bibras Tod gelobt dessen Nachfolger Konrad von Thüngen Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben im Handgang den Burgfrieden und empfängt daraufhin von den Einwohnern die Erbhuldigung.
Die Kinder und Schwiegersöhne von Heinz von der Linde (Linde), eines aus Haßfurt (Hasfurt) ausgetretenen Bürgers, bestätigen eidlich, dass sie keine Ansprüche auf die Güter ihres (Schwieger-)Vaters erheben.
Bischof Konrad von Bibra gelobt im Domherrnhof Rödelsee in Würzburg (hof Rotelsehe in der grossern stuben) Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben den Burgfrieden. Die Einwohner leisten allein dem Bischof und nicht dem Domkapitel die Erbhuldigung.