Die Unterzeichner dieses Vertrages sind 21 Personen: fünf Domherren, zwei Prälaten, drei Grafen, zwei Herren und neun Personen aus der Ritterschaft. Diese Personen sollen nach ihrem Eid eine Ordnung bestimmen, die bis in ewige Zeit gelten soll. Dies gilt nicht, falls eine der 21 Personen zu diesem Vertrag etwas hinzufügt oder ändert.
Zwischen dem Bischof Sigmund von Sachsen und dem Domkapitel kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten. Aufgrund dessen beruft König Friedrich III. eine Versammlung in Frankfurt am Main (Franckfurt am Main) ein, über die er beide Parteinen informiert. Nachdem er dies veranlasst hat, verkündet er zusammen mit dem Rat der Kurfürsten sowie weiterer geistlicher und weltlicher Räte eine Entscheidung. Diese beinhaltet, dass das Hochstift Würzburg durch einen Pfleger, Gottfried IV., Schenk von Limpurg (Schenck Gotfriden von Limpurg domhern zu Wirtzburg vnd bamberg), regiert werden soll. Auch alle Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Städte, Märkte, Dörfer und Einwohner des Stifts sollen ihm gegenüber gehorsam sein. Desweiteren spricht der König alle Anhänger des Hochstifts von ihren Gelübden und Eiden gegenüber des Bischofs frei. Sollte der Bischof seine Pflichten verletzen, so fallen alle Freiheiten, Reichslehen und Afterlehen, der Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Knechte, die im Hochstift Würzburg sesshaft sind, vorerst an den Pfleger. Die Einwohner sollen zudem geloben und schwören dessen Anweisungen zu folgen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befiehlt den Amtmann zu Jagstberg, Johann von Absberg (Hansen von Absberg), die Hälfte des Dorfes Riedbach (Riepach) bis auf Widerrufung an Friedrich von Seldeneck (fritzen von Seldeneck) abzutreten und die Bürger von ihren Pflichten freizusprechen. Der Bischof schreibt hierfür auch einen Heisbrief, welcher besagt, dass alle Bürger Riedbachs auf Friedrich von Seldeneck einen Eid leisten sollen.
Bischof Johann von Grumbach leistet Kaiser Friedrich III. für die Empfängnis seiner Regalien folgenden Eid: Ich will meinem Herren, dem eines jeden Geistlichen und Fürsten, nämlich dem hier anwesenden König als rechtmäßigem Römischen König treu dienen und ihn beschützen. Ich werde ich vor jeder Bedrohung warnen und seine Frömmigkeit und Ehre preisen. Ich werde beweisen, dass ich das, was von mir und meinem Stift als Lehensmann und Fürst des Reichs in Bezug auf meine Regalien erwartet wird. Dies alles will ich tun, so wahr mir Gott und das Heilige Evangelium helfen!
Bischof Johann von Grumbach leistet Kaiser Friedrich III. im Gegenzug für die Verleihung seiner Regalien einen Eid.
Die Ritterschaft des Hochstifts Bamberg (Bamberg) trägt sieben Beschwerdeartikel an das Bamberger Domkapitel heran. Diese betreffen den Fall, dass ein Bischof, der durch sein Domkapitel in Unbilligkeiten gerät, welche der Ritterschaft schaden. 1) Es darf kein Geleit zugesprochen werden, dass gegen das Domkapitel vorgeht; 2) Es darf kein Krieg ohne Zustimmung und Wissen des Domkapitels begonnen werden; 3) Es dürfen ohne Bewilligung des Domkapitels keine Adeligen in den Rat aufgenommen werden; 4) Vier Herren aus dem Domkapitel müssen im Rat vertreten sein; 5) Der Bischof darf nicht mehr als 10 Gulden abgeben; 6) Die Lehen der Ritter werden nicht ausreichend beachtet; 7) Anhänger der Ritterschaften dürfen ihre Beschwerden nicht vor dem Landgericht vortragen; 8) Das Geistliche Gericht missbraucht seine Macht. Zudem werden der Klerus und diesem zuteilwerdende Lehen genannt. Die Ritterschaft bittet den Bischof darum, einen Eid zu schwören. Das Domkapitel gibt auf diese Beschwerden eine Antwort.
Bischof Konrad von Thüngen sitzt auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) in voller Zierde und ersucht Kaiser Karl V. unter freiem Himmel um seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Hierauf verleiht Kaiser Karl V. ihm alle Regalien, Lehen, weltlichen Rechte, Mannrechte, Herrschaftsrechte, Lehenschaften, Ehrenrechte, Würden, Zierden und Gerichtsrechte des Hochstifts Würzburg, die Kaiser Friedrich III. zuvor verliehen hatte. Hierfür verpflichtet er sich, den Kaiser und das Reich vor Schaden zu schützen. Zudem leistet er einen Eid, die verliehenen Regalien, Lehen und Lehenschaften rechtschaffen zu führen. Den Männern des Hochstifts und Untertanen des Bischofs sowie den Adeligen und Rittern wird unter Strafandrohung von 100 Mark Lotgulden geboten, Bischof Konrad von Thüngen als geistlichem Fürsten des Reichs, der zugleich als weltlicher Fürst Gericht führen soll, getreu zu folgen.
Bischof Konrad von Thüngen leistet zu Worms (Wormbs) gegenüber Kaiser Karl V. einen Eid: Ich Konrad, Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, gelobe und schwöre auf das heilige Evangelium, dass ich, so wahr ich hier stehe, den folgenden Eid getreu befolgen und gehorsam sein werde. Ich will euch, durchlauchtester Fürst und Herr, Karl erwählter Römischer Kaiser als allergütigsten Lehensherren annehmen. Nach diesem Eid will ich diesen somit gegenüber allen kaiserlichen Nachkommen, den Römischen Kaisern und Königen, dem Heiligen Reich und den Menschen selbst ehren. Ich will mich niemals wissentlich gegen die Ehre einer Person vergehen. Von bisherigen Handlungen, die diesem Eid entegegenstehen, distanziere ich mich. Stattdessen will ich über eure Ehre, über die des Heiligen Reichs, den Nutzen und die Frauen wachen und alles nach Kräften fördern. Ich werde gegen alle Handlungen gegen Euch oder euer Kaisertum vorgehen. Hierin soll und will ich treu sein. Ich gelobe den Kaiser ohne Verzicht vor allem zu warnen und auch sonst all das zu tun, was sich für einen treuen Lehensmann des Kaisers und des Heiligen Reiches nach geltendem Recht und Gewohnheit gebürt. All dies will ich ohne Arglist und böse Hintergedanken tun, so wahr mir Gott und das Heilige Evangelium helfen!
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt leistet einen Lehenseid.
Bischof Friedrich von Wirsberg ersucht den erwählten Römischen Kaiser, Ferdinand I., auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) um die Verleihung seiner und seines Stifts Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Dieser Bitte wird nachgekommen. Der Kaiser verleiht ihm alle Mannrechte, Herrschaftsrechte und Lehen, samt den zugehörigen Nutzungsrechten, Gerichten und Insignien, die er und seine Vorgänger im Amt gängigerweise innehatten. Diese Verleihung geht sowohl vom Kaiser selbst als auch vom Reich aus. Im Gegenzug leistet er für die verliehenen Rechte die gewöhnliche monitäre Abgabe und einen Eid, in dem er bestätigt, dem Reich der Regalien wegen getreu zu dienen und es zu ehren. Auch verspricht er bei einer Strafandrohung von 60 Mark, gegenüber seinen Untertanen und den Männern des Hochstifts, unabhängig von deren Stand, ein rechtstreuer Herr zu sein. Abschließend gebietet er, dass weder andere Untertanen des Reichs noch getreue Boten ihn hierin behindern sollen.