Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).
Nach dem Tod Adolf Marschall von Ostheims (Adolf Marschalck) verträgt sich Werner Marschall von Ostheim (Wernher Marschalck) mit seinen drei Brüdern und sie bringen das Schloss Hildenburg mit Zustimmung Bischof Rudolfs von Scherenberg in ihren gemeinsamen Besitz. Sie verkaufen das Schloss an Seifried von Stein (Sefrid vom Stain) für 600 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg stellt darüber eine neue Verpfändung aus und erlaubt diesem 200 Gulden davon zu verbauen mit dem Vorbehalt das Pfand mit 600 Gulden und dem Baugeld wieder auszulösen. Graf Georg von Henneberg-Aschach behält die Verpfändung, darin inbegriffen auch Schloss Hildenburg, sein Leben lang. Nach seinen Tod gibt Graf Otto von Henneberg-Aschach, sein Sohn, diese durch einen Vertrag wieder heraus und erhält dafür eine neue Verpfändung, in der das Schloss Hildenburg ausgelassen wird. Graf Otto bestätigt dies dem Hochstift. Bischof Rudolf verpfändet das Schloss Hildenburg zusammen mit dem Zehnten und dem Vorwerk zu Sondheim Seifried von Stein für 2400 Gulden und erlaubt ihm, am Schloss 200 Gulden zu verbauen.
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.
Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot) gibt alle Ansprüche an den Burgen Hildenberg und Steinach an der Saale(Slossere Hiltenburg vnd Stainaw) auf und stellt dem Bischof darüber eine Quittung aus.
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.
Graf Otto von Henneberg (Ott von Hennenberg), Graf Johann III. von Werthheim (Hans zu wertheim), Graf Philipp II. von Rieneck (philipis graf zu Rineck der iung), Freiherr Michael III. von Schwarzenberg und Herr Sigmund von Schwarzenberg (Michel vnd Sigmund auch Sigmund der iunger Her zu Schwartzenberg) halten einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) und zu Pfarrweisach (Pfarweisach) ab. Vorausgegangene Schriften und Anordnungen Bischof Rudolfs von Scherenberg, verfasst am 12.03.1483, wurden vor den Rittertagen gesammelt und zusammengefasst und am Rittertag in Baunach (Baunach) bei Pfarrweisach durch Friedrich von Stein (Lutzen vom Rottenhan) und Ritter Ludwig von Rotenhan (Fritzen vom Stain) behandelt. Der Bischof verhindert die Einigung.
In Otto von Hennebergs Amtszeit als Amtmann von Aschach (Aschach) werden die umliegenden Wälder verwüstet.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Amt und Schloss Aschach (ampt und sloß Aschach) ab, setzt jedoch Graf Otto von Henneberg dort auf Lebenszeit als Amtmann ein. Laut einem späteren Schreiber sind von der Ablösung auch Münnerstadt (Münrichstat) und die Klöster Aura (Aura), Frauenroth (Frauenrode) und Hausen (Hausen) betroffen.
Schultes, Johann von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg, Band 1, Leipzig u. Hildburghausen 1788.
Mötsch, Johannes: Regesten des Archivs der Grafen von Henneberg-Römhild (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe 13), 2 Bände, Köln 2006.
Wagner, Heinrich: Kissingen. Stadt und Altlandkreis (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 36), München 2009.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) jährliche Einkünfte in Höhe von 15 Gulden in Arnstein (Arnstain), so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält. Auf folgende Orte bezog sich die Vereinbarung außerdem: Gauaschach (Gewascha), Hinternach (Hindernach), Heßlar (Hesler), Binsfeld (Binsfeldt), Müdesheim (Mutishaim) und die Wüstung Löffelbach (Loffelbach) zwischen Gauaschach und Altbessingen.
Erzbischof Berthold von Mainz verträgt Bischof Rudolf von Würzburg und Graf Otto von Henneberg, die sich wegen des Stabes und der Umfrage am Dorfgericht von Euerdorf in einer Fehde befanden. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch das Dorf Hain und das Zentgericht von Aura.