Landgraf Johann von Leuchtenberg übergibt Burg, Stadt und Amt Grünsfeld (Grünsfeld) dem Würzburger Bischof und erhält sie als Lehen.
Herr Heinrich von Boxberg (her Hainrich von Bocksberg) trägt Bischof Otto von Lobdeburg und dem Stift verschiedene Güter in Eiersheim (Egirshaim) als Lehen auf. Bei diesen Gütern handelt es sich um Schloß Boxberg (Boxberg schlos), Osterburken (Burgkhaim), Bieringen (Biringen), Grünsfeld (grufeld), Waldmannshofen (Wanershoffen).
Über die Ortschaft Vilchband (Filchbeunt) wird zwischen den Landgrafen von Leuchtenberg und dem Kloster St. Stephan in Würzburg ein Vertrag aufgesetzt. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch die Brunner Mark (Brunner mark), das Landgericht Grünsfeld (Landgericht Grunsfelt), das Amt Bütthard (Butharter Ampts), Gaubüttelbrunn(Gaybuttelbrunn), Wittighausen (Wittighausen) und Großrinderfeld (Grossen Rinderfelt).
Graf Ludwig von Rieneck verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 3000 Pfund Heller seine Leibeigenen in den folgenden Orten: Karbach (Carbach), Greußenheim (Greussen), Zellingen (Zellingen), Leinach (Leinach), Wiesenfeld (Wisenfeld), Rettersbach (Retersbach), Rohrbach (Rorbach), Himmelstadt (Himelstat), Höchheim (Höchaim; unklar, ob Margets- oder Veitshöchheim), Büchold (Buchelt), Steinfeld (Stainfeld), Zell (Zell), Kleinwernfeld (Clainwernfeld), Steinbach (Stainbach), Billingshausen (Billingshausen), Neustadt am Main (Newenstat), Grünsfeld (Grünfeld), Gambach (Gambach), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim), Erlabrunn (Erlabrun) und Massenbuch (Massenbuech). Ferner schließen Graf Ludwig und das Hochstift Würzburg eine Vereinbarung über ihre Rechte an den Leibeigenen, wenn diese aus der Grafschaft Rieneck in eines der abgabenpflichtigen Dörfer (bethafftig dörfere) des Stifts ziehen: Falls Rieneck den diese Leibeigenen nach ihrem Umzug nicht binnen Jahrs und Tags zurückfordern, untersteht er der Würzburger Obrigkeit. Dem Leibeigenen ist es erlaubt, zu jedem Zeitpunkt aus dem Würzburger Gebiet in die Grafschaft Rieneck zurückzukehren.
Die Nachtragshand datiert den Verzicht Elisabeth von Hohenlohes (gemelte Fraw Elisabeth) auf ihre Ansprüche im Lehensfall Grünsfeld auf 1491, also bereits vor der Lehensauftragung 1502.
Dorothea, eine geborene Gräfin von Rieneck (Dorothe geborne Grauin von Rieneck) und ihr Sohn Langraf Johann IV. von Leuchtenberg (ir sun Johanns vom Leuchtenberg) geben das Schloss, die Stadt und das Amt Grünsfeld bei Lauda (Grunsfeld nit fern von Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra und den Stift Würzburg, von denen sie die Güter als Mannlehen zurückerhalten. Bischof Lorenz stellt ihnen darüber einen Revers aus. Auch die Grünsfelder erhalten einen Revers, in dem festgehalten wird, dass im Fall einer Ledigwerdung des Lehens, alles bestehen bleibt, d.h. dass die Oberhoheit beim Stift Würzburg liegt. Die Schwester Johanns, Elisabeth von Hohenlohe, verzichtet auf ihre Ansprüche an Schloss, Stadt und Amt Grünsfeld.
Die Nachtragsahand gibt an, wo das Register über die Lehenmachung Grünsfelds an die von Leuchtenbergs ( Leuchtenbergisch Lehenmachung vff Grunsfeld) zu finden sei.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entlässt für 150 Gulden die ganze Gemeinde zu Lauda (Lauden) aus ihrer Leibeigenschaft. Der spätere Schreiber nennt außerdem weitere befreite Leibeigene aus dem Amt Lauda und verweist auf die entsprechenden Stellen im Liber diversarum formarum Conradi 2: Wolf Steinbach (Steinbach) aus Lauda (Lauden): f. 16; Stefan Eilham (Eilham) aus Lauda: f. 16; Wolf Hebensteit (Hebenstreit) aus Lauda: f. 16; Katharina Schnur (Schnurin) aus Königshofen: f. 17 (Der Name ist durchgestrichen); Elisabeth Taube (Taube): f. 17 (Der Name ist durchgestrichen; Barbara Geiling (Gayling): f. 17; Katharina Eckhart (Eckhartin) aus Lauda: f. 17; Lorenz Schnur (Schnur) aus Grünsfeld (Grunsfeldt): f. 39; Bastian Neckermann (Neckerman, der Name ist durchgestrichen); Klaus Hartmann (Hartmann) aus Markelsheim (Marckelshaim): f. 59; Lorenz Hein (Hein) aus Lauda: f. 86; Anna Baunach (Baunachin) aus Helmstadt (Helmstatt): f. 110; Johann Eirich (Hans Eyrich) aus Lauda: f. 135; Fritz Baurig (Buwrig) aus Bischofshofen (Bischovshoven): f. 187, und Anna Klinglein (Clinglain) aus Distelhausen (Distelhausen): f. 228.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt sich folgendermaßen mit Landgraf Georg von Leuchtenberg: Die zweieinhalb Huben in Gaubüttelbrunn (Bronn), die dem Bischof vom Großrinderfelder Bauern Peter Eib (Eyb zu Rindersfeldt) heimgefallen sind, soll der Landgraf künftig über einen Bauern als Lehen tragen und für einen Gulden Handlohn empfangen, und dafür dem Hochstift jedes Jahr Erbgült und Zins zahlen. Alle Erbfälle mit einem höheren Wert als 80 Gulden sollen zukünftig am Landgericht des Herzogtums Franken verhandelt werden; die Zugehörigen von Amt und Stadt Grünsfeld (Grunsfeldt) sollen nicht daran gehindert werden, Eheverträge, Testamente u.ä. am Landgericht abzuschließen. Beide Parteien dürfen in diversen Wäldern im Amt Bütthard (Buthart) namens Butharter holtz, knebleins, crentz und zagel sowie zwei Wäldern bei Vilchband (Vilchbandt) namens am hag und erdburgk nach Hoch- und Niederwild jagen und Fallen stellen. Wegen der Streitigkeiten zwischen Gaubüttelbronn (Gewbuttelbron) und Wittighausen (Wittighausen) über die Fließstärke des Baches sollen beide Parteien Räte zu einer Erörterung während einer Ortsbegehung schicken. Beide Parteien sollen gemeinsam die Zent Bütthard (Butthart) wieder einrichten und nach laut eines älteren Vertrags beschützen. Falls Kurmainz zustimmt, wollen beide Parteien Räte zu einer Ortsbegehung von streitigen Gemarkungsgrenzen zwischen Großrinderfeld (grossen Rinderfeldt) und den landgräfischen Untertanen schicken. Künftig sollen sich die landgräfischen Untertanen und die des Stifts St. Stephan in Vilchband nach Laut von älteren Verträgen nicht gegenseitig belasten.
Landgraf Georg von Leuchtenberg (Grunsfeldt) verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für 4000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf Stadt und Amt Grünsfeld (Grunsfeldt) sowie den dazugehörigen Nutzrechten und Einkünften. Dort besitzt Landgraf Johanns Ehefrau bereits jährliche Nutzrechte über 1150 Gulden.