Dem Urteil eines Regensburger Bischofs zufolge muss der Nachfolger eines Bischofs einen von seinem Vorgänger geschlossenen Vertrag nicht einhalten, wenn dieser ohne Wissen und Zustimmung des Domkapitels geschlossen worden ist.
Mehrere Jahre vor Fries' Zeit ist der Ungarische Pfennig, der zwei alte Pfennige und zwei jetzige Würzburger Pfennige wert ist, im Umlauf. Durch den Handel der Fugger verschwindet das Geldstück jedoch allmählich. Die Stadt Regensburg (Regenspurg) prägt eine Münze, die beinahe genau so viel wert ist wie vorher der Ungarische Pfennig. Sie gilt dreieinhalb Schwarze und drei Weiße alte Pfennige. Obwohl auch andere Städte, z. B. Passau, solche Geldstücke prägen, werden sie eine Zeit lang nur Regensburger genannt, unabhängig vom Prägungsort. Erst als Magdeburg, Sachsen, Hessen, Fulda, Henneberg und andere solche Münzen prägen, beginnt man, sie "Dreier" zu nennen, was man zu Fries' Zeiten immer noch tut. Ähnlich verläuft auch die Entstehungsgeschichte des Hellers. Er wird zuerst in Schwäbisch hall (Hall) geprägt und später von anderen Städten übernommen. Sie wird die gängigste Münze in den deutschen Landen und wir überall nach ihrem Prägungsort Heller oder Haller genannt. Es gibt kaum eine Stiftung, Kauf, Wechsel, Schuldverschreibung, Leibgedinge, Übergabe, Vermächtnis, Ehevertrag, Testament oder sonstigen Vertrag, in dem der Heller nicht Erwähnung findet. Auf den Messen und Jahr- und Wochenmärkten werden alle Güter, z. B. Essen, Trinken, Kleidung und Vieh, mit Hellern bezahlt.
Friedrich III. verkündet einen vierjährigen Landfrieden, der von den Reichständen auf dem Reichstag in Regensburg (Regenspurg) beschlossen worden ist.
RI XIII. Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493). H. 15: Die Urkunden und Briefe aus den Beständen "Reichsstadt" und "Hochstift" Regensburg des BHStA München sowie Regensburger Archiven, hg. v. Franz Fuchs u. Karl-Friedrich Krieger, Wien u.a. 2002.
Regesta Imperii XIII. Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493). H. 23: Die Urkunden und Briefe aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg, HStA Stuttgart, hg. v. Paul-Joachim Heinig, Wien u.a. 2007.
Chmel, Joseph: Regesta chronologico-diplomatica Friderici III. Romanorum Imperatoris (Regist IV.), Wien 1838-1840.
Auf dem Reichstag zu Augsburg wird der Geldwechsel der Juden durch Kaiser Karl V. und einige Reichsstände einheitlich geregelt. Juden, die Wucher betreiben, sollen im Reich nicht geduldet werden und haben auch keinen Rechtsbeistand zu erwarten. Auf dem Reichstag zu Regensburg wird das Statut von Karl und den Ständen erneuert. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt dies ebenfalls für das Stift. Die Juden sollen sich des Wuchers enthalten und sich stattdessen mit ehrlichem Handel und Handarbeit ernähren. Als dies aber nicht eingehalten wird, verbietet er erneut den Wucher und bestimmt, dass die Wucherer gebührend bestraft werden sollen.
Bartholomäus Leinkauf (Leinkauf), ein Pfarrer im Dom zu Würzburg, ist Christof Welser (Welser), Dompropst zu Regensburg, eine Pension in Höhe von 40 Gulden für zwei Jahre schuldig. Aus Gnade übernimmt Bischof Konrad von Thüngen davon 20 Gulden.
Auf Antrag Bischofs Konrad von Bibra gestattet das Stift Haug dem Kanoniker Johann Armbruster (Armbrüster), Lizentiat theol., die Kollegs in Worms (Wermbs) und Regensburg (Regenspergk) bei Erhalt seiner Pfründe zu besuchen.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Haug erlauben ihrem Chorbruder Johann Armbruster (Johann Armbrester), Lizentiat theol., unter Fürsprache Bischof Konrad von Bibras, die Kollegs in Worms (Worms) und Regensburg (Regenspurg) zu besuchen.
Kaiser Karl V. übergibt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) in der Kaiserlichen Kammer eine offzielle Deklaration seiner Regalien. Obwohl die bischöflichen Vorgänger im Amt ihre Regalien vor dem Kaiser in kaiserlicher Zierde in seinem Lehnstuhl und unter der Blutfahne und den Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken empfangen haben, soll die Verleihung, die in der Kammer vollzogen wird, von gleicher Bedeutung sein, als wäre sie unter freiem Himmel, in kaiserlicher Zierde und unter den genannten Fahnen vor dem Lehnstuhl des Kaisers geschehen.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Speyer weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: So zahlt er den Portiers oder den Torwächtern 20 Goldgulden. Johann von Kaufbeuren (Hansen von Kaufbeuren) bedenkt acht kaiserliche Torwächter im Speziellen mit vier Goldgulden. Der Erbmarschall Wolfgang I. Marschall von Pappenheim erhält gemäß der Goldenen Bulle 50 Goldgulden für ein Pferd. Diese Summe wird zu Regensburg (Regensburg) beglichen.
Das Regest über den Reichstag zu Regensburg (Regenspurg) 1548 ist von Lorenz Fries zwar angelegt, aber inhaltlich nicht vollendet worden.