Haller
500-1550
Mehrere Jahre vor Fries' Zeit ist der Ungarische Pfennig, der zwei alte Pfennige und zwei jetzige Würzburger Pfennige wert ist, im Umlauf. Durch den Handel der Fugger verschwindet das Geldstück jedoch allmählich. Die Stadt Regensburg (Regenspurg) prägt eine Münze, die beinahe genau so viel wert ist wie vorher der Ungarische Pfennig. Sie gilt dreieinhalb Schwarze und drei Weiße alte Pfennige. Obwohl auch andere Städte, z. B. Passau, solche Geldstücke prägen, werden sie eine Zeit lang nur Regensburger genannt, unabhängig vom Prägungsort. Erst als Magdeburg, Sachsen, Hessen, Fulda, Henneberg und andere solche Münzen prägen, beginnt man, sie "Dreier" zu nennen, was man zu Fries' Zeiten immer noch tut.
Ähnlich verläuft auch die Entstehungsgeschichte des Hellers. Er wird zuerst in Schwäbisch hall (Hall) geprägt und später von anderen Städten übernommen. Sie wird die gängigste Münze in den deutschen Landen und wir überall nach ihrem Prägungsort Heller oder Haller genannt. Es gibt kaum eine Stiftung, Kauf, Wechsel, Schuldverschreibung, Leibgedinge, Übergabe, Vermächtnis, Ehevertrag, Testament oder sonstigen Vertrag, in dem der Heller nicht Erwähnung findet. Auf den Messen und Jahr- und Wochenmärkten werden alle Güter, z. B. Essen, Trinken, Kleidung und Vieh, mit Hellern bezahlt.
Exzerpt:
Vnd damit ich auch von der clainen muntze ichts zu diser sachen dienend antzaige als vor etlichen Jaren die Hungerische claine silberin muntze deren ain stuck trei alt pfening oder zwen ietzige Wurtzburger pfening galte, sunderlich durch der Fugger hande merklich geringert warde schlug die stat Regenspurg ain muntze welche den egemelten Hungerschen pfeningen am wert vast gleich ware die galte trithalb schwartze vnd trei weisse alte pfening Vnd wiewol man balt hernach dergleichen muntz auch zu Passau vnd anderswa mer orten machte so wurden si doch alle ain guete zeit nit anders dann Regenspurger genent, unangesehen wa si geschlagen waren, bis zuletzt als Magdeburg, Sachsen, Hessen, Fuld, Hennenberg vnd andere dergleichen [Einfügung: auch muntzten da] fing man an dieselben Treier zunemen, welchen namen si noch haben,
Vast solcher ertzelter gestalt ist es etwan mit den Hallern zugangen dann die selben erstlich zu Hall gemuntzt sein worden, darnach haben
[331 verso]
andere stete vnd fursten dergleichen muntz auch geschlagen, also das ser bei ii c Jaren kain gemainere noch ganckhafftigere muntz in deutschen landen gewest ist, dan dieselbige, die man alle sambt vnd an allen orten nach den ersten Hallere gehaissen hat, Vnd findet man gar wenig [Einfügung: Stifftung] kauff, wechsel, schuld, leibgeding, vbergab, vermechtnis, ehbetaidung, testament oder [Einfügung: andere vertragsbrief] die derselben zeit geschriben, vfgericht oder gemacht sein worden, darin anderer muntz dan hallere meldung beschehe, So hat man in den Messen vf den Jar vnd wochenmerckten vnd sunst die speis tranck gewand, vieh vnd alle andere notturfft vnd ware vmb vnd mit halleren kaufft vnd verkaufft.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 331r/v, Schreiber: Lorenz Fries
Digitalisat: