Kaiser Karl V. übergibt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) in der Kaiserlichen Kammer eine offzielle Deklaration seiner Regalien. Obwohl die bischöflichen Vorgänger im Amt ihre Regalien vor dem Kaiser in kaiserlicher Zierde in seinem Lehnstuhl und unter der Blutfahne und den Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken empfangen haben, soll die Verleihung, die in der Kammer vollzogen wird, von gleicher Bedeutung sein, als wäre sie unter freiem Himmel, in kaiserlicher Zierde und unter den genannten Fahnen vor dem Lehnstuhl des Kaisers geschehen.