Die Kronacher Handwerker waren in Zünften organisiert. Für die Bäcker-, Metzger-, Rotleder-, Schuster-, Schmiede- und Schlosserzunft, zu denen meist auch die Handwerker in den Amtsortschaften gehörten, waren seit Mitte des 15 Jahrhunderts von Seiten der Stadt Zunftordnungen erlassen worden, die von den Bischöfen bestätigt wurden. Diese Ordnungen beinhalteten Bestimmungen zu Lehrzeit, Meisterrecht und Ausübung der Handwerke, wobei die Sicherung des Absatzgebietes und des Wirtschaftsraumes eine besondere Rolle spielte. Bei Zuwiderhandlungen waren Strafen vorgesehen, die an die Zünfte, zum Teil auch an die Obrigkeit zu zahlen waren. Die von gewählten Zunftmeistern geleiteten Zünfte waren Bürgermeister und Rat verpflichtet. Bürgermeister und Rat übten auch durch die "Brot-, Fleisch-, Schuh- und Lederschauer" ein Aufsichtsrecht über die Handwerker aus.