Der Fuldaer Fürstabt Johann von Merlau (1395-1440) löst im Jahr 1400 die Stadt, das Amt, das Gericht und die Kellerei zu Brückenau von Kaspar von Bibra ein, verpfändet aber diese Teile und die Hälfte von Schildeck an Johann von Bibra um 7000 Golden auf Wiederkauf.
Die Pfandschaft Brückenau-Schildeck wird an den Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun und Landgraf Ludwig von Hessen versetzt.
Wegen einer Schuld von 1000 Gulden fränkischer Währung verpfändet der Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun bereits 1433 seine Rechte an Stadt, Amt und Schloss von Brückenau und Schildeck weiter an Heinz von Thunfeld, Wilhelm von Bibra und Engelhard von Münster.
1485 verpfändet Landgraf Wilhelm von Hessen seinen vierten Teil an Schloss Schildeck und Brückenau samt aller Dörfer und Gerechtigkeiten an Konrad von Hutten um 500 Gulden auf drei Jahre und unter dem Vorbehalt des Öffnungsrechtes. Dieser vierte Teil aber wird später von Hessen wieder eingelöst.
1499 löst der Fuldaer Abt Johann II. Graf von Henneburg-Schleusingen die Hälfte der Pfandschaft ab, Otto von Henneberg behält ein Viertel an Brückenau und ein Achtel an Schildeck.
Als Otto von Henneberg 1548 stirbt, teilen sich seine beiden Söhne Bertold und Albrecht die Pfandschaft, die aber nur noch ein Viertel der Stadt und des Amtes Brückenau sowie ein Achtel von Schildeck umfasst.
Bertold von Henneberg verkauft seinen Teil der Stadt und des Amtes Brückenau sowie Schildecks an seine Schwäger, die Grafen Georg und Hans von Mansfeld.
Die Grafen Georg und Hans von Mansfeld veräußern bereits 1555 in einem Tauschvertrag an die Herzöge von Sachsen ihren Teil des Ortes (1/8 Brückenau, 1/16 Schildeck).
1604 verkauft Herzog Kasimir von Sachsen seinen Teil an Brückenau für 2000 Gulden an Philipp Ludwig Graf zu Hanau und Rieneck zu rechtem Mannlehen.
Der Anteil Albrechts von Henneberg an Brückenau, der diesen in seinem Testament seiner Frau Catherine Gräfin von Stollberg vermachte, wird von Fulda 1653 für 1500 Gulden den Grafen Heinrich Ernst und Johann Martin von Stollberg abgelöst.