Eine Gaugerichtssitzung im Ort wird erwähnt.
Die geistliche Herrschaft wandelt ihre Immunitätsbereiche zu Vogteibezirken um. Zudem unterstellt sie, in klarer Trennung von geistlicher und weltlicher Aufgabe, die Grundherrschaft der Gerichtsbarkeit eines Vogtes,
Otto II. verleiht den Familien die Immunität, die in Ebermannstadt auf dem der St.-Petrus-Kirche zu Aschaffenburg gehörigen Gute wohnen. Ebermannstadt wird dabei erstmals als Dorf ("villa Ebermarestadt") im Besitz des edelfreien Geschlechts Razo erwähnt.
Es gibt ein Zentgericht.
Es gibt die Blutgerichtsbarkeit und ein Gericht über Erbfragen.
Velden gehört zur Vogtei über die Bamberger Lehen des Nordgaues.
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Die Ratsverfassung basiert auf einer Schöffenverfassung mit 18 Mitgliedern.
Das Blutgericht der Stadt Schwarzach hat das Hochstift Würzburg inne.
Ein eigenes Stadtgericht setzt sich aus dem landesherrlichen Amtsmann und den 12 Ratsverwandten zusammen und wird im Bedarfsfall gehegt.