Der Bürgerrat besteht einschließlich der Bürgermeister aus zwölf Personen. Da Rothenfels mit den benachbarten Dörfern Bergrothenfels, Windheim und Zimmern eine Gemeinde bildet, stellen auch diese Dörfer ihre Ratspersonen.
Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Die Verwaltung erfolgt durch den Ratsschultheiß und sechs Ratsmitglieder.
Der Rat in Rodach besteht aus Stadtverordneten und Magistratsherren.
Teuschnitz hat einen Bürgermeister und Rat in der Art der anderen kleinen Hochstiftsstädte Bambergs.
Die städtischen Belange werden allwöchentlich freitags nach dem Frühgottesdienst in einer Sitzung im Rathaus geregelt.
Die Ratsverfassung basiert auf einer Schöffenverfassung mit 18 Mitgliedern.
Der Rat besteht aus vier Bürgermeistern und neun Ratsherren.
Der Rat der Stadt besteht aus einem Bürgermeister und zwölf Räten.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren.