Unter Bischof Wolfgar erhält die Würzburger Kirche von Kaiser Ludwig dem Frommen das Zollrecht.
Kaiser Otto II. schenkt der Kirche des heiligen Petrus zu Aschaffenburg die Orte Wirtheim, Cassel und Höchst.
Kaiser Otto II. weist dem Stift zu Aschaffenburg den Nießbrauch des von ihm dem Herzog Otto geschenkten Ortes "Liebrekeshusen" zu.
Otto II. verleiht den Familien die Immunität, die in Ebermannstadt auf dem der St.-Petrus-Kirche zu Aschaffenburg gehörigen Gute wohnen. Ebermannstadt wird dabei erstmals als Dorf ("villa Ebermarestadt") im Besitz des edelfreien Geschlechts Razo erwähnt.
Kaiser Otto II. schenkt der Kirche des heiligen Petrus zu Aschaffenburg seinen Besitz in Meiningen und Walldorf nebst Zubehör und bestätigt den zu diesen Gütern gehörenden Fiscalinen ihr Recht.
Der aus 12 Personen bestehende Rat ergänzt sich selbst und wählt aus seiner Mitte 2 Bürgermeister. Den 13. Sitz und die 13. Stimme hat der Stadtschreiber.
Es gibt einen Rat aus Ober- und Unterbürgermeistern sowie 10 Ratsherren.
Es gibt 2 Bürgermeister und 10-12 aus der Bürgerschaft gewählte Ratsmitglieder.
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Ein eigenes Stadtgericht setzt sich aus dem landesherrlichen Amtsmann und den 12 Ratsverwandten zusammen und wird im Bedarfsfall gehegt.