Wendel von Riedern erhält ein Drittel des Zehnts von Külsheim als rieneckisches Lehen.
Der Urkunde König Arnulfs von 889 zufolge schenkt Hausmeier Karlmann dem 742 neugegründeten Bistum Würzburg den Zehnt vom Königshof Riedfeld.
Unter dem Würzburger Bischof Wolfgar (810-832) und dem Fuldaer Abt Ratgar (802-817) spitzt sich die Auseinandersetzung zu: Der Hauptstreitpunkt ist der Kirchenzehnt in den fuldischen Orten. Es kommt schließlich durch die Intervention Kaiser Ludwigs des Frommen zum Ausgleich im Retzbacher Vertrag.
Als Inhaber des Kirchenzehnts besitzt das Kloster Fulda Grund und Boden in Neubrunn.
Mainbernheim wird erstmals urkundlich erwähnt, als König Arnulf der bischöflich-würzburgischen Kirche den Zehnt aus mehreren Krongütern gewährt.
Kaiser Otto II. weist der Kirche des heiligen Petrus zu Aschaffenburg die ihm von Herzog Otto von Schwaben geschenkten Abgaben der Orte Klein-Ostheim und Dettingen zu.
Kaiser Otto II. schenkt der Kirche des heiligen Petrus zu Aschaffenburg seinen Besitz in Meiningen und Walldorf nebst Zubehör und bestätigt den zu diesen Gütern gehörenden Fiscalinen ihr Recht.
Um 1000 erfolgt die Gründung des Klosters, da zu diesem Zeitpunkt die Pfarrei Sonderhofen unter dem Würzburger Bischof Hugo (983-990) dem Burkarduskloster zugeteilt wird. Aub zahlt bis zur Säkularisation seinen Getreidezehnt an St. Burkhard.
Roth besitzt das Stapelrecht für Salz, muss aber eine Salzzahlung nach Bamberg leisten.
König Konrad III. bestätigt gemäß dem Hofgerichtsurteil dem Priester Hartwig und der Kirche zu Iphofen den Besitz von zwei Dritteln des Zehnts in Iphofen, die Hartwig von Erlach zu Unrecht als Lehen des Klosters Kitzingen für sich beansprucht hatte.