Neubrunn gehört zum Bistum Würzburg.
Die älteste Erwähnung Neubrunns ist im Retzbacher Vertrag zu finden.
Unter dem Würzburger Bischof Wolfgar (810-832) und dem Fuldaer Abt Ratgar (802-817) spitzt sich die Auseinandersetzung zu: Der Hauptstreitpunkt ist der Kirchenzehnt in den fuldischen Orten. Es kommt schließlich durch die Intervention Kaiser Ludwigs des Frommen zum Ausgleich im Retzbacher Vertrag.
Als Inhaber des Kirchenzehnts besitzt das Kloster Fulda Grund und Boden in Neubrunn.
Neubrunn wird als "Niunbrunno" erwähnt.
Elisabeth von Hohenlohe übergibt dem Deutschen Orden ihre Güter zu Neubrunn.
Elisabeth von Hohenlohe lässt ein Spital errichten.
Die Grafen von Wertheim kommen durch den Verfall der fuldischen Hoheitsrechte im Waldsassengau in den Besitz von Neubrunn.
Die Gräfin Elisabeth von Wertheim-Hohenlohe übergibt den Marktflecken dem Deutschen Orden.
Die Grafen von Wertheim besitzen den Zehnt als fuldisches Lehen.